Freistellung wege Krankheit des Kindes

Mütter, die berufstätig und alleinerziehend sind, haben die Möglichkeit an10 Tagen (oder sind es mehr?) bei Krankheit des Kindes die Pflege wahrzunehmen.
Wie verhält es sich, wenn beide Elternteile Vollzeit berufstätig sind mit einem 1 jährigen Kind. Wieviel Tage stehen jedem Elternteil zur Pflege des kranken Kindes im Jahr zur Verfügung?
Oder müssen sich die Eltern darauf einigen, wer von beiden diese Pflegetage übernimmt. Wie kann im Einzelfall für den Arbeitgeber die Regelung transparent nachvollziehbar gemacht werden?

Kinderkrankengeld

Mütter,

Eltern, nicht nur Mütter

die berufstätig und alleinerziehend sind, haben die
Möglichkeit an10 Tagen

Das stimmt, § 45 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
(oder sind es mehr?)
Nein

bei Krankheit des
Kindes die Pflege wahrzunehmen.
Wie verhält es sich, wenn beide Elternteile Vollzeit
berufstätig sind mit einem 1 jährigen Kind.

Wenn beide berufstätigen Eltern gesetzlich krankenversichert sind, hat jeder der beiden Elternteile Anspruch auf die 10 Tage. Dabei gibt es ein Wahlrecht der Eltern, wer die Tage in Anspruch nimmt, solange sie insgesamt unter 10/Jahr liegen.
Mit Zustimmung des AG kann der Anteil eines ehepartners auf den anderen übertragen werden.

Wieviel Tage
stehen jedem Elternteil zur Pflege des kranken Kindes im Jahr
zur Verfügung?

Je 10

Oder müssen sich die Eltern darauf einigen, wer von beiden
diese Pflegetage übernimmt.

Grundsätzlich nein

Wie kann im Einzelfall für den
Arbeitgeber die Regelung transparent nachvollziehbar gemacht
werden?

Ohne Übertragung (s.o.) reicht die Bescheinigung des Arztes für die KK aus.

ebenfalls grußlos