Eine Zahnmedizinische Fachangestellte ist zur Zeit noch im Elternzeit
die im Sommer (drei Jahren) endet. Nun ist sie wieder schwanger und
entbinde im September.
Die letzte 1 1/2 Jahren war sie auf 400Euro
Basis weiterhin in der Praxis (Verwaltung) tätig gewesen.
Nun meine
Frage:
Hat sie trozt der geringfügigen Beschäftigung wieder
Anspruch auf ihren monatlichen Durchschnittslohn???
Geringfügig-, Teilzeit-, oder Vollbeschäftigte sind Mitarbeiter, deren Rechte im Gesetz stehen. Mitarbeiter mit Rechten oder solche Ohne Rechte, gibts nicht.
Für alle gibts ein Urlaubsgesetz, ein Arbeitszeitgesetz und auch ein Entgeltfortzahlungsgesetz.
Ja genau, denn wegen Infektionsgefahr darf ja eine Zahnarzthelferin die assistiert nicht mehr beschäftigt werden , es sei den man kann sie an der Anmeldung für Verwaltungsarbeiten einsetzten.
Ja genau, denn wegen Infektionsgefahr darf ja eine
Zahnarzthelferin die assistiert nicht mehr beschäftigt werden
, es sei den man kann sie an der Anmeldung für
Verwaltungsarbeiten einsetzten.