Freistellung zum Vorstellungsgespräch

Hallo,

man nehme mal an, dass ein AN kein Urlaub bekommt, aber einen Vorstellungstermin hat. Laut AG ist der Urlaubsplan aber voll für die nächsten 6 Wochen. Hat der AN ein Recht auf den Vorstellungstermin?

Grüße
Jessica

Hi!

Wurde der AN gekündigt?
Läuft sein Vertrag aus?
Existiert ein Gleitzeitkonto?

LG
Guido

Hi!

Hallo!

Wurde der AN gekündigt?
Läuft sein Vertrag aus?
Existiert ein Gleitzeitkonto?

Alles drei nicht, es geht um einen normalen Arbeitsplatzwechsel.

LG
Guido

Grüße
Jessics

Hi!

Alles drei nicht, es geht um einen normalen
Arbeitsplatzwechsel.

Dann ganz kurz: Natürlich nicht!

LG
Guido

Hallo Jessica,

wenn du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast - muss er das genauso tun wie dir ein Zwischenzeugniss ausstellen - allerdings bezahlt nur im angemessenen Zeitraum - also 4Wochen „bezahlter Urlaub“ zur Stellensuche ist eindeutig zuviel. Zumindest weiss ich nix anderes.
Allerdings kann sich das soweit ich weiss auf das Vertrauensverhältnis auswirken…
Grüße

Daniela

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Quelle?
Hi!

wenn du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast - muss er das
genauso tun

Quelle?
616 BGB greift hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mal nicht!

wie dir ein Zwischenzeugniss ausstellen -

Quelle?

allerdings bezahlt nur im angemessenen Zeitraum

Quelle?

Zumindest weiss ich nix anderes.

Beleg Deine Vermutungen bitte!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Hi!

wenn du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast - muss er das
genauso tun

http://norm.bverwg.de/jur.php?bgb,629

616 BGB greift hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mal
nicht! - RICHTIG - hast du hoffentlich selber gegoogelt :wink:

wie dir ein Zwischenzeugniss ausstellen -

Das Bundesarbeitsgericht urteilte: Bei der Auslegung des Begriffes „triftiger Grund“ ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92

http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
http://www.rehmann.de/content/info_db/index.php3?men…

allerdings bezahlt nur im angemessenen Zeitraum

http://kuendigen.bwr-media.de/faq/#
bzw. 629BGB

Zumindest weiss ich nix anderes.

Beleg Deine Vermutungen bitte!

Lieber Guido,

ich habe nach bestem Wissen und Geqwissen geantwortet und es ist Branchenspezifisch manchmal auch anders. Bei Details und im Ernstfall sollte diese Forum auch sicher nicht den Gang zum Anwalt ersetzen.
Aber tu mir bitte einen Gefallen - google in Zukunft Deine Fragen bitte selbst.

Kopfschüttelnder Gruß

-> Hast es wohl nötig :wink:

Daniela

Dachte ich mir - Ahnungsloses Gemurmel…
Hi!

http://norm.bverwg.de/jur.php?bgb,629

Du solltest Gesetze nicht nur nennen sondern vorher mal lesen - und das Gelesene verstehen!
Der 629 beginnt mit den drei Worten:
Nach der Kündigung…

Er trifft also überhaupt nicht zu.

Das Bundesarbeitsgericht urteilte: …

Ich gehe jetzt gar nicht auf Deine "Argumentations"kette ein, weil nirgendwo ein Bezug zu der von Dir genannten Einschränkung
wenn du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast herrscht.

Oder kurz: Mein Veto bezog sich nicht auf das Zwischenzeugnis an sich, es bezog sich auf den von Dir erfundenen Zusammenhang mit dem unbefristeten AV.

http://kuendigen.bwr-media.de/faq/#
bzw. 629BGB

Hir wurde nicht gekündigt, und es liegt auch kein Vertragsauslauf vor!

ich habe nach bestem Wissen und Geqwissen geantwortet

Nun ja - es existierte bereits eine korrekte Antwort.

Warum Du dann mit deinem gefährlichen Halbwissen in einem Expertenforum das völlig falsche Gegenteil behauptest, kann (und will) ich nicht nachvollziehen.

Aber tu mir bitte einen Gefallen - google in Zukunft Deine
Fragen bitte selbst.

Ich habe - so wie Du auch - weder bei Google, noch im Schaub noch sonstwo etwas gefunden.
Nicht, dass ich gesucht hätte…

-> Hast es wohl nötig :wink:

In der Tat habe ich es nötig, in diesem Brett auf sachlichen Müll aufmerksam zu machen. Mir liegt was an der fachlichen Qualität…

Gruß
Guido