angenommen man eröffnet bei einer Bank ein Konto und erteilt einen Freitstellungsauftrag über ein gewisse Summe. Dann stellt sich heraus das die Bank nix taugt und man löst das Konto auf.
Ist der erteilte Freistellungsauftrag dann automatisch hinfällig oder ist dieser bzw der restliche Freistellungsauftrag seperat wieder auf 0€ zu setzen?
Ist der erteilte Freistellungsauftrag dann automatisch
hinfällig
Sollte er eigentlich sein. Sicherer ist es aber ihn ausdrücklich zusammen mit dem Konto zu kündigen.
oder ist dieser bzw der restliche
Freistellungsauftrag seperat wieder auf 0€ zu setzen?
Ein bisschen Zinsen wird es ja auf das Konto und den Freistellungsauftrag gegeben haben.
Bei der neuen Bank kann dann nur ein Freistellungsauftrag in Höhe des noch nicht verbrauchten Betrags erteilt werden.