Freistellungsantrag

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Vorgang des Freistellungsantrages. Habe hier schon ein wenig rumgeschaut aber nichts passendes zu meiner Frage gefunden. Folgende Situation:
Ich habe meine Hausbank und im letzten Jahr bei einer anderen Bank für 12 Monate Geld angelegt, welches bald ausläuft. Ich habe vor das Geld direkt nach Ablauf wieder zu meiner Hausbank zu überweisen.
Stimmt es, dass ich trotzdem für diese Bank einen Freistellungsantrag brauche? Soweit ich weiß ist das so, da ich dort ja Zinsen erhalte.
Dann würde ich diesen Freistellungsauftrag gerne befristen, da ich danach bei dieser Bank ja kein Geld mehr besitze. Kann ich dann über den in dem Freistellungsanftrag eingetragenen Betrag wieder neu verfügen, also ihn wieder bei meiner Hausbank angeben?

Liebe Grüße
Jana

Hallo,

Stimmt es, dass ich trotzdem für diese Bank einen
Freistellungsantrag brauche? Soweit ich weiß ist das so, da
ich dort ja Zinsen erhalte.

Wenn Du Zinsen erhältst werden Sie bei Zufluss stererpflichtig und mindern Deinen Freistellungsauftrag.
Wenn Du die Zinsen also ohne Abzug von Steuern haben willst, musst DU bei der Bank, bei der Du Geld angelegt hast einen FSA stellen.

Dann würde ich diesen Freistellungsauftrag gerne befristen, da
ich danach bei dieser Bank ja kein Geld mehr besitze.

Kein Problem, das gibt das Formular her.

Kann ich
dann über den in dem Freistellungsanftrag eingetragenen Betrag
wieder neu verfügen, also ihn wieder bei meiner Hausbank
angeben?

Nur über den nicht verbrauchten Betrag.

Grüße

Uwe

Liebe Grüße
Jana

Wichtig ist hierbei im Übrigen auch, dass in Summe über alle Konten nicht mehr als der zu Verfügung stehende Freibetrag (801EUR bei alleinstehenden und 1602 EUR bei zusammenveranlagten Ehepartnern) freigestellt wird. Theoretisch kann man nämlich bei jeder Bank seine 801/1602 EUR angeben ohne dass die Banken sich beschweren.

Das wäre allerdings in dem Fall, dass dann auch wirklich mehr als 801EUR Kapitalertrag nicht versteuert wird, Steuerhinterziehung und kann böse enden…