Hallo,
wenn man bei einer Bank ein Tagesgeldkonto hat, für welches bereits ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, muss man diesen erneut erteilen, wenn man bei dieser Bank dann noch Festgeld anlegt?
Besten Dank! Julia
Hallo,
wenn man bei einer Bank ein Tagesgeldkonto hat, für welches bereits ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, muss man diesen erneut erteilen, wenn man bei dieser Bank dann noch Festgeld anlegt?
Besten Dank! Julia
Hallo Julia,
wenn es ein und dieselbe Bank betrifft, reicht ein Freistellungsauftrag. Bitte nur aufpassen, dass die Zinsen (von deinen gesamten Sparanlagen dieser Bank) nicht den freigestellten Betrag übersteigen.
Gruß von der
kleinen Göre
Hallo,
man bei einer Bank ein Tagesgeldkonto hat, für welches
bereits ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, muss man
diesen erneut erteilen, wenn man bei dieser Bank dann noch
Festgeld anlegt?
kommt darauf an, ob Du den Freistellungsauftrag für alle Konten bei dem KI erteilt hast oder für ein bestimmtes, im Formular genanntes Konto.
Gruß
Christian
Hallo Julia,
in der Regel reicht ein Freistellungsauftrag, da dieser alle Konten bei dem Kreditinstitut abdeckt!
Den Sparerpauschbetrag, solltest du bei der Aufteilung jedoch nicht überschreiten.
Achte auch darauf, dass die Aufteilung zum erwarteten Zinsgewinn passt.
Gruß
Dennis
Hallo,
in der Regel reicht ein Freistellungsauftrag, da dieser alle
Konten bei dem Kreditinstitut abdeckt!
das kann so sein, muß aber nicht.
Mal generell angemerkt: es hilft niemandem, wenn Du absolute Aussagen in den Raum stellst und dabei zu erwähnen vergisst (unterstellend, daß Du es nur vergessen hast), daß es Ausnahmen gibt, die im konkreten Fall durchaus relevant sein können.
Gruß
C.
Hallo C.,
da muss ich dir Recht geben. Daher der Hinweis: Ob der Freistellungsauftrag für alle Konten bei einem Kreditinstitut gilt, ist auf diesem vermerkt! Sollte dies nicht der Fall sein, muss man davon ausgehen, dass der Auftrag nur für das benannte Konto gilt.
Ein Hinweis noch zu deiner Antwort:
Gruß
Dennis
Hallo,
Ein Hinweis noch zu deiner Antwort:
- Ich habe „in der Regel“ geschrieben. Das ist keine absolute
Aussage, aber leider etwas unkonkret gewesen.- Warum nennst du nicht die relevanten Ausnahmen
das bezog sich beides auf Deinen Artikel zum Thema Festgeld:
/t/festgeld–5/6775716/8
Gruß
Christian
Ok, dann sehe ich deinen Kommentar als nichtig an.
Ok, dann sehe ich deinen Kommentar als nichtig an.
Wieso „nichtig“? Wir haben es hier doch nicht mit einem Rechtsgeschäft zu tun.
Mir ging es darum, daß es in einem Expertenforum nicht zielführend ist, Antworten zu geben, die wichtige (und hier relevante) Ausnahmen unberücksichtigt lassen.
Schon klar. Leider fällst du hier eher mit entsprechenden Kommentaren auf, anstatt für sinnvolle Inhalte zu sorgen.
Die Antwort ist nun gegeben. Für mich ist das Thema damit erledigt.
Schon klar. Leider fällst du hier eher mit entsprechenden
Kommentaren auf, anstatt für sinnvolle Inhalte zu sorgen.
Wenn sich vor allem Leute zu Wort meldeten, die wissen, wovon sie reden (oder dies zu formulieren wissen), wären die „Kommentare“ (die ich als Korrekturen bezeichnen würde) gar nicht notwendig.
Sodele…
Um den ganzen ein Ende zu machen, . Ich habe mich zusätzlich noch direkt bei meiner Bank erkundigt! In diesem Fall gilt der eine Freistellungsauftrag für alle Konten, die ich bei dieser Bank führe!
Trotzdem Danke für eure Antworten! Sonnige Grüße!