Hallo „Gemeinde“,
zunächt mal ein gutes neues Jahr !!!
Nun zu meiner Frage:
nachdem eine Bank statt der *Änderung* meines Freistellungsauftrags
sowohl den alten als auch den neuen Betrag ans FinAmt gemeldet hatte, bekam ich prompt die Aufforderung vom FinAmt, meine Zinserträge für das betreffende Jahr nachträglich noch genau anzugeben.
Glücklicherweise hatte ich Kopien der Freistellungsaufträge, sodaß ich mir diese Mühe sparen durfte (ich konnte nachweisen, daß ich nicht 1000 *PLUS* 2000 DM, sondern 1000 *STATT* 2000 DM freigestellt hatte).
Nun hat mir die entspr. Bank mitgeteilt, daß seit 1998 dem FinAmt nicht mehr der Freistellungsbetrag, sondern die Zinserträge gemeldet werden.
Stimmt das so ?
Was ist, wenn ich (aus Unachtsamkeit) mehr als 3100/6200 DM freistelle, aber bei allen Banken weniger Zinseinkünfte (als freigestellt) habe und in der Summe auch weniger als 3100/6200.
Ist das dem FinAmt dann egal ?
Es ist doch bescheuert, daß ich keinerlei Infos bekomme, welche Bank welche Beträge ans FinAmt meldet. Ich kann mir doch nie sicher sein, daß ein Freistellungsauftrag auch entsprechend bearbeitet wird und nicht irgendwo im Verwaltungsapparat untergeht.
Kann man da was machen ?
Es gibt doch hier sicher Leute, die sich damit auskennen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir dazu genaueres sagen !
Gruß, Gunter
hi gunter,
m.E. melden die banken aber die höhe der freistellungen, nicht die zinseinnahmen. genau kann ich dir das adhoc nicht sagen, poste ggf. im finanzen/börse brett.
ich glaube nicht, das banken die höhe der kap.eink. meldet, wäre noch mehr bürokratie, denn es wären nicht nur anzahl der quellen, sondern auch art der einkünfte zu melden, sowie welche beträge einbehalten wurden. das ist aufwand, der im besteuerungsverfahren erledigt wird, ich kanns mir ehrlich nicht vorstellen! es ist doch schon genug papierkrieg, wenn alle banken dem FA die freist. höhen bekannt machen, das können doch mitunter schon genug zahlen pro steuerpflichtiger sein!
wenn es so ist, dann erkennt das FA schnell, wenn jd. zu viel „freistellen“ lässt. wenn dann in der EStE keine angaben zu den kap. einkünften gemacht wird, kann das FA davon ausgehen, das ggf. vorsaetzlich mehr freigestellt wurde um mit dem abzug auch der entgültigten besteuerung zu entgehen. macht man in der EStE dann mehr angaben, sind die hoffentlich richtig, wenn hier nur 50,- angegeben wurden wird das FA nachfragen, logisch!
mehr freistellen (ob verschuldet oder durch bank verfuscht) ist schädlich, da das FA immer was vermuten wird. bei zu hohem freistellungsauftrag gibts ja nur noch die möglichkeiten
a) dummheit, unachtsamkeit, schlamperei in der bank, welche sich aufklären lässt oder
b) man hat wirklich was vor, dann ist das steuerhinterziehung und tut aua!
ich hoffe, das ist hier auch schlüssig 
gruss vom
showbee
hi „showbee“,
danke für die schnelle Antwort.
m.E. melden die banken aber die höhe der freistellungen
ich zitiere wörtlich aus dem Schreiben der Bank:
„seit 1998 werden nicht mehr die Freibeträge, sondern nur noch die Zinserträge an das FA gemeldet“.
wenn dann in der EStE keine angaben zu den kap. einkünften gemacht wird
genau dazu habe ich ja keine Lust. Da ich ohnehin nicht über den Maximalbetrag komme, will ich nicht den ganzen „Kram“ an Kleinerträgen zusammentragen.
a) dummheit, unachtsamkeit, schlamperei in der bank, welche
sich aufklären lässt
aber mit was für 'nem Aufwand, wenn das FA einige Jahre später kommt …
Gruß, Gunter
a) dummheit, unachtsamkeit, schlamperei in der bank, welche
sich aufklären lässt
aber mit was für 'nem Aufwand, wenn das FA einige Jahre später
kommt …
rehi,
na, dann gehe zur bank und sage, das du für die malaise nun entschädigung willst, immerhin haben sie sicher für die aenderung des fr.auftrages gebühren kassiert. die willst du zurück oder mehr…
mich würde wundern, wenn die sich nicht breitschlagen lassen. das mit den meldungen bekomm ich noch raus 
gruss vom
showbee