Gibt es eine zentrale Stelle, die mir sagen kann welche
Aufträge auf meinem Namen ausgestellt sind?
die einzigen, die theoretisch über diese Information verfügen könnten, sind die Finanzbehörden, weil die Banken nämlich pflichtgemäß melden, welche Freistellungsaufträge bei ihnen vorliegen (übrigens seit Anfang des Jahres auch, inwieweit diese Aufträge durch Zinseinnahmen ausgenutzt wurden).
Werden die Aufträge automatisch gelöscht, wenn man ein
Konto kündigt, oder muß man hier nachhelfen?
Wenn Du sicher gehen willst, erteilst Du die Löschung des Freistellungsauftrages, kurz bevor Du das Konto löschst. Allerdings lautet der Auftrag „für alle bei Ihrem Institut anfallenden Zinsen…“. Insofern wird es dann keine Diskussionen geben, wenn Du bei einem Institut kein Konto mehr führst und das den Auftrag - auch beim Datenabgleich mit den Finanzbehörden - nicht gelöscht hat.
Wie sollte der eigentliche Ablauf sein, wenn Gewinne
ausbezahlt werden? Wird hier bei einem Überschuss das
Finanzamt automatisch informiert?
Was meinst Du mit Überschuß? Wenn Du mehr Zinsen erhälst, als der Freistellungsauftrag hergibt? Dann ist es ganz einfach so, daß das Institut pauschal 30% Steuern abführt. Dann kannst Du dafür sorgen, daß Du das Geld zurückbekommst (nächste Einkommensteuererklärung), wenn Du unter dem Freibetrag von DM 3.100 (den Euro-Wert weiß ich grad nicht) bleibst. Wenn Du mehr als DM 3.100 an Einnahmen hast, werden diese mit der nächsten Einkommensteuererklärung mit Deinem „richtigen“ Steuersatz besteuert und Du wirst mit der Differenz besteuert bzw. erhälst entsprechend eine Rückerstattung. Wenn der persönliche Steuersatz höher als 30% ist, könnte man natürlich überlegen, ob man auf das Angeben der versteuerten Erträge verzichtet, um eine Nachbesteuerung zu vermeiden. Das wäre natürlich nicht legal und ich weiß auch grad nicht, ob es zusätzlich zur automatischen Besteuerung bei der Bank auch direkt eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt gibt.
Gibt es eine zentrale Stelle, die mir sagen kann welche
Aufträge auf meinem Namen ausgestellt sind?
Die gab es mal, als von den Banken noch die erteilten Freistellungsbeträge an das BfF (Bundesamt für Finanzen) gemeldet wurden. Inzwischen werden allerdings stattdessen die tatsächlich freigestellten Erträge gemeldet (FSADüV1 Feld Nr. 18, „tatsächlich freigestellter Betrag“), weil nur die für die Verfolgung von Freistellungsauftragsmissbrauch maßgeblich sind.
Werden die Aufträge automatisch gelöscht, wenn man ein
Konto kündigt, oder muß man hier nachhelfen?
Es ist egal, ob der Freistellungsauftrag gelöscht wird oder nicht, da er mangels Konto nicht weiter ausgeschöpft werden kann, und nur die Ausschöpfung könnte zum Problem werden (siehe oben). Betrachte ihn als gelöscht.
Wie sollte der eigentliche Ablauf sein, wenn Gewinne
ausbezahlt werden?
Solange ein der Bank erteilter Freistellungsauftrag noch nicht voll ausgeschöpft ist, stellt die Bank die Erträge frei und zahlt sie ungekürzt aus. Das noch verfügbare Freistellungsvolumen vermindert sich entsprechend. Ist der Freistellungsbetrag dann voll ausgeschöpft, werden 30% ZASt und auf diese wiederum 5,5% SolZ einbehalten und abgeführt. Die einbehaltene Steuer wird dem Kunden einzeln oder per Jahressteuerbescheinigung bescheinigt, so dass sie auf seine Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Wird hier bei einem Überschuss das
Finanzamt automatisch informiert?
Wenn Du damit meinst, dass durch missbräuchlich erteilte Freistellungsaufträge Erträge über den gesetzlichen Freibetrag hinaus freigestellt werden: Das erfährt das BfF durch die Meldungen der Banken im Rahmen der jährlichen Freistellungsauftrags-Datenübermittlung.
Grüße
Sebastian (der Software zur Abwicklung von solchen Dingen konzipiert *stöhn*)