Moin,
ich habe ein Probleme mit meinen Freistellungsauftraegen. Umzugsbedingt habe ich inzwischen ein paar Konten zuviel, die ich aber erst im Verlauf dieses Jahres auflösen kann. Nun habe ich festgestellt, dass ich meine Freistellungsauftraege um ca. das Doppelte überzogen habe. Meinen Freibetrag werde ich aber nicht ausschöpfen!
Muss ich mir dann die Arbeit machen und die Aufträge ändern, obwohl ich die Kontos noch dieses Jahr auflösen werde? Mache ich mich sonst strafbar?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Tilo
Hallo!
Strafbar machst du dich meines Wissens nicht, solange dadurch nicht eine Steuerverkürzung auftritt (wenn also keine ZaSt abgezogen wird, obwohl sie müßte.)
Das kann ich dir aber nicht mit letzter Sicherheit sagen.
Wenn du aber dadurch die Steuer verkürzt, sieht das schon wieder ganz anders aus!
Auf jeden Fall solltest du die ganze Sache nachvollziehbar machen, d.h. auch nach dem Auflösen der Konten die Unterlagen dazu aufbewahren! Es kann nämlich sein, daß das FA dich anschreibt, eben WEIL du zu hohe Freistellungsaufträge erteilt hast. Und wenn du in dieser Siuation keine Kontoauszüge usw. mehr vorweisen kannst wird die Sache schon komplizierter…
Jetz vertrödle aber nicht auch noch das Auflösen der Konten! 
Schönen Gruß,
Robert
Hallo Tilo,
ich bin mir nicht ganz bei dem was du meinst.
Hast du bei der Summe deiner Freistellungsaufträge das zulässige Gesamtvolumen überschritten?
Wenn ja, dann solltest du das schleunigst ändern, den die Freistellungsaufträge werden zentral gemeldet und da wirfts dich beim Finanzamt aus, so dass die sich das mal genau ansehen.
Haben hingegen deine Zinsen die einzelnen Freistellungsaufträge überschritten ist das egal. Ein Freistellungsauftrag sagt ja nicht aus, wieviel Zinsen du im Jahr bekommen darfst, sondern lediglich wieviel davon nicht von der automatisch abzuführenden Quellensteuer befreit ( und steuerfrei) sind. Theoretisch muss man gar keinen Freistellungsauftrag abgeben, wäre allerdings ziemlich dämlich.
Wenn hier die Zinsen also in einigen Fällen nun die Zinsen darüber liegen, so gibst du dem Staat einen zinslosen Kredit bis zum Jahresende… Belege gut aufbewahren und in Steuererklärung als bereits gezahlte Steuern geltend machen.
Gruß Ivo
Mir ist etwas ähnliches passiert.
Ich dachte ich habe zwei Freistellungsaufträge erteilt, habe nun aber mal ein wenig recherchiert und die beiden haben das Limit bereits erreicht. Nun ist mir aber aufgefallen dass ich der Bausparkasse, die immer Zinsabschlag abgeführt haben und der ich nun einen erteilen wollte, bereits einen erteilt hatte. Keine Ahnung wie das nun von statten ging. Evtl. haben die Bescheid gekriegt ihn zu ignorieren, weil ich damit über dem Limit läge.
Der Aufwand zum Ändern ist sehr gering. Rufe deine Banken an, sie sollen dir ein Formular per Post zuschicken, trage dort den neuen Betrag ein oder widerrufe ihn ganz und dann bist du auf der sicheren Seite.
Grüße
Bruno
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Herzlichen Dank
Danke für Eure Antworten.
Ich glaube ich werde tatsaechlich meine Freistellungsauftraege alle aendern.
Gruss Tilo
Hallo,
Hast du bei der Summe deiner Freistellungsaufträge das
zulässige Gesamtvolumen überschritten?
Wenn ja, dann solltest du das schleunigst ändern, den die
Freistellungsaufträge werden zentral gemeldet und da wirfts
dich beim Finanzamt aus, so dass die sich das mal genau
ansehen.
Nein, gemeldet wird seit einigen Jahren nicht mehr das erteilte Freistellungsvolumen, sondern die tatsächlich freigestellten Erträge (gem. FSADüV = Freistellungsauftrags-Datenübermittlungsverordnung), Feld 18, „tatsächlich freigestellter Betrag“.
Solange nicht tatsächlich mehr als der Freibetrag ohne Steuerabzug ausgezahlt wird, ist noch nichts schlimmes passiert.
Grüße
Sebastian