Hallo zusammen,
ich habe geheiratet und bekomme von Banken und aus dem Bekanntenkreis keine eindeutige Antwort:
Muss man nach der Heirat sämtliche Freistellungsaufträge für Konten neu einreichen oder sind die vorhandenen nach wie vor gültig?
Meine Frau hat meinen Namen angenommen. Diese Namesänderung muss sie den Banken bekanntgeben. Ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, ihre Freistellungsaufträge neu zu stellen?
Vielen Dank.
Ciao,
Wolfgang
Eigentlich ja, die Freistellungsaufträge müssen alle neu gestellt werden (also auf jeden Fall, wenn ihr zusammenveranlagt seid), da eure Kapitalerträge (also auch die Zinsen, Dividenden etc.) auch euch gemeinsam zustehen.
An der Verteilung der Freistellungsbeträge ändert sich ja eigentlich nichts, da ihr jetzt zusammen einfach doppelt so viel freistellen könnt, wie zuvor. Wenn einer von euch sogar mehr Erträge hat als der FSA abdeckt und der andere weniger, so so könnt ihr die Beträge besser verteilen als vor der Hochzeit.
Aber wie gesagt, ihr müsst alle neu stellen, da ihr BEIDE unterschreiben müsst.
Ich hoffe, ich konnte helfen.