Hi Leute,
wie schaut das mit dem Maximalbetrag beim Freistellungsauftrag aus, darf:
a.) die Summe aller Freistellungs-Anträge oder
b.) die Summe der tatsächlich in Anspruch genommenen Beträge am Jahresende
das Limit von DM 3100,- nicht überschreiten?
Im Fall a.) wär man unter Umständen öfters am „Umschichten“.
thanx … Germar
Hallo,
wie schaut das mit dem Maximalbetrag beim Freistellungsauftrag
aus, darf:
a.) die Summe aller Freistellungs-Anträge oder
b.) die Summe der tatsächlich in Anspruch genommenen Beträge
am Jahresende
Antwort a).
Ergänzung: Bisher haben die Banken Kontrollmitteilungen an das Finanzamt geschickt, die die Höhe des Freibetrages enthielten. Somit hätte es bisher schon passieren können, daß das Finanzamt erkennt, wenn zu hohe Freibeträge erteilt wurden. Zukünftig werden die Mitteilungen auch die Höhe der tatsächlichen Erträge enthalten.
Im Fall a.) wär man unter Umständen öfters am „Umschichten“.
Es soll Banken gegeben haben, die den Freistellungsauftrag wieder „neu gestartet“ bzw. die bisherigen Erträge auf „0“ gesetzt haben, wenn die Höhe des Auftrages geändert wurde. *gg*
Gruß
Christian
Hi!
a.) die Summe aller Freistellungs-Anträge oder
Antwort a).
Ergänzung: Bisher haben die Banken Kontrollmitteilungen an das
Finanzamt geschickt, die die Höhe des Freibetrages enthielten.
Somit hätte es bisher schon passieren können, daß das
Finanzamt erkennt, wenn zu hohe Freibeträge erteilt wurden.
Zukünftig werden die Mitteilungen auch die Höhe der
tatsächlichen Erträge enthalten.
Macht das dann einen Unterschied, d.h. kann ich die Anträge dann über 3100,- gehen lassen, weil die Summe der Erträge 3100,- nicht überschreitet?
Es soll Banken gegeben haben, die den Freistellungsauftrag
wieder „neu gestartet“ bzw. die bisherigen Erträge auf „0“
gesetzt haben, wenn die Höhe des Auftrages geändert wurde.
*gg*
Nein, wie ungschickt (gleich mal probieren …
Germar
Hi,
Macht das dann einen Unterschied, d.h. kann ich die Anträge
dann über 3100,- gehen lassen, weil die Summe der Erträge
3100,- nicht überschreitet?
Du darfst beim Steuerrecht nicht nach Logik suchen. Tatsache ist, daß die Summe der freigestellten Beträge DM 3.100 nicht überschreiten darf. Und da die Beträge vonden Banken gemeldet werden, ist die Gefahr der Entdeckung vorhanden ist. Die tatsächliche Höhe der Einkünfte spielt jedenfalls keine Rolle. Nicht daß Du bei einem Verstoß gleich eingelocht wirst, aber den möglichen Ärger solltest Du Dir ersparen.
Gruß
Christian
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Du darfst beim Steuerrecht nicht nach Logik suchen.
Ja, das sollte man sich manchmal wirklich abgewöhnen. 
Tatsache
ist, daß die Summe der freigestellten Beträge DM 3.100 nicht
überschreiten darf. Und da die Beträge vonden Banken gemeldet
werden, ist die Gefahr der Entdeckung vorhanden ist. Die
tatsächliche Höhe der Einkünfte spielt jedenfalls keine Rolle.
Nicht daß Du bei einem Verstoß gleich eingelocht wirst, aber
den möglichen Ärger solltest Du Dir ersparen.
Schad, aber ok.
Thanx für die Infos!
Germar