Freistellungsaufträgen für`s Bauleistungsgewerbe

Hi Freunde von der helfenden Front :smile:

Wer kann mir bei den Freistellungsaufträgen für das Bauleistungsgewerbe weiterhelfen?

  1. Was passiert mit den 15 % wenn der Unternehmer die Freistellung nachreicht, der Betrag also schon an das entspr. (welches eigentlich?) Finanzamt weitergeleitet wurde?
  2. Was ist mit einem jungen Unternehmen welches noch gar keine Freistellung ausgestellt bekommen kann?

Mit meinem Dank (gerne auch für umfassendere Infos/Links/Grußkarten/Rezeptvorschläge…:wink:

NoahDilar

Hallo!

In beiden Fällen Steuereinbehalt, sonst könnte die Regelung auch gleich wieder abgeschafft werden.

Ciao!
Nemo