Freistellungsauftrag

Hallo,

ich habe Festgeld bei der Deutschen Bank anfang Februar angelegt.
Gleichzeitig habe ich noch einen Freistellungsauftrag ausgestellt.
Die Zinsen werden mir ja allerdings erst in 2009 gutgeschrieben. Brauch ich also für diese Anlage 2008 gar keinen Freistellungsauftrag und kann diesen also für andere Anlagen benutzen?
Die Bänkerin hat irgendwie nicht protestiert als ich das ausgefüllt habe ^^.

Eine andere Frage: Gibt es grundsätzlich Möglichkeiten Zinsen die über meinen Freibetrag hinaus gehen als eine Art Einkommen anzusehen und nicht zu versteuern?
Ich bin derzeit Student und habe die meisten Monate im Jahr kein Einkommen.

lg
Philipp

Moin,

ich habe Festgeld bei der Deutschen Bank anfang Februar
angelegt.
Gleichzeitig habe ich noch einen Freistellungsauftrag
ausgestellt.
Die Zinsen werden mir ja allerdings erst in 2009
gutgeschrieben. Brauch ich also für diese Anlage 2008 gar
keinen Freistellungsauftrag und kann diesen also für andere
Anlagen benutzen?

Wenn wirklich keine Zinsen in 2008 fließen, kannst Du den FSA bei der Deutschen Bank auf 0 setzten (bzw. auf den bisher ausgeschöpften) und den bisher nicht ausgenutzten Betrag anderweitig verwenden.

Eine andere Frage: Gibt es grundsätzlich Möglichkeiten Zinsen
die über meinen Freibetrag hinaus gehen als eine Art Einkommen
anzusehen und nicht zu versteuern?
Ich bin derzeit Student und habe die meisten Monate im Jahr
kein Einkommen.

Zinsen sind eine Möglichkeit, „Einkommen“ zu erzielen und somit ein Teil des „Einkommens“. Wenn Du mit Deinen Gesamteinkünften (Gehalt, Kapitalerträge, Mieten etc.) unter einem bestimmten Betrag bleibst, brauchst Du keine Steuern zu bezahlen; danach steigt der Steuersatz moderat an.

Um die auf Deine Zinserträge einbehaltene Steuer zurückzubekommen (auch Teile davon), bleibt Dir allerdings nichts anderes übrig, als entweder eine Steuererklärung einreichen oder beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu beantragen.

Gruß vom Wolf

Die Zinsen werden mir ja allerdings erst in 2009
gutgeschrieben. Brauch ich also für diese Anlage 2008 gar
keinen Freistellungsauftrag und kann diesen also für andere
Anlagen benutzen?

Brauchst du nicht, die Zinsen werden dann versteuert, wenn sie fließen.

Eine andere Frage: Gibt es grundsätzlich Möglichkeiten Zinsen
die über meinen Freibetrag hinaus gehen als eine Art Einkommen
anzusehen und nicht zu versteuern?
Ich bin derzeit Student und habe die meisten Monate im Jahr
kein Einkommen.

Ja, es gibt nicht nur die Möglichkeit, sondern das ist steuerlich so.

Du kannst einerseits nach dem Jahr, in dem du Zinsabschlagsteuer gezahlt hast, eine Einkommensteuererklärung machen. Da kommt als zu versteuerndes Einkommen etwas heraus, was weit unter Existenzminimum liegt und du erhältst alle bereits gezahlten Steuern zurück (dazu musst du die Jahressteuerbescheinigungen, die Banken, die Steuern abgeführt haben, dir zusenden, beilegen).

Andererseits stellt das Finanzamt dir auf Anfrage eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung aus, die du der Bank geben kannst. Da erhält die Bank sozusagen im Voraus die Information, dass du ja ohnehin keine Steuern zahlen musst und führt auch bis zum Rahmen der NV-Bescheinigung keine Steuern ab.

Viele Grüße,
Sebastian

Andererseits stellt das Finanzamt dir auf Anfrage eine sog.
Nichtveranlagungsbescheinigung aus, die du der Bank geben
kannst. Da erhält die Bank sozusagen im Voraus die
Information, dass du ja ohnehin keine Steuern zahlen musst und
führt auch bis zum Rahmen der NV-Bescheinigung keine Steuern
ab.

Für mich hört sich die Möglichkeit mit der NV-Bescheinigung nach weniger Arbeit an als die Einkommenssteuererklärung. Stimmt das?

Hab jetzt etwas gelesen im Internet, aber sehr einfach scheint das Ganze ja nicht zu sein im Voraus. Also wenn die Zinsen erst im Februar 2009 fließen müsste ich die NV-Bescheinigung so ca Januar 2009 haben um Sie der Bank vorzulegen, stimmt das?
Allerdings weiß ich Anfang 2009 ja noch nicht ob ich nicht einen HIWI Job oder so etwas mache im Laufe des Jahres.

Das Spricht also eher für eine Einkommenssteuererklärung?

schon mal danke an alle für die Hilfe

gruß
Philipp

Hallo,

Für mich hört sich die Möglichkeit mit der NV-Bescheinigung
nach weniger Arbeit an als die Einkommenssteuererklärung.
Stimmt das?

ja, nur weiß ich nicht, ob man Dir eine NV-Bescheinigung ausstellen wird. Diese gilt ja für drei Jahre und irgendwann schließt auch der langsamste Student sein Studium ab. Wenn also absehbar ist, daß Du in diesen drei Jahren ein nennenswertes Einkommen erzielst, wird man möglicherweise keine NV-Bescheinigung ausstellen.

Gruß
Christian

Najooar ich bin nach regelstudienzeit noch bis in 3.5 Jahren an der Uni. Was heißt denn nennenswertes Einkommen? Hab gehört beim HIWI kann man auch an die 400€ Grenze kommen.
Rücken die mir dann im Nachhinein auf die Pelle oder ist das legal?

grüße
Philipp

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Hallo,

Najooar ich bin nach regelstudienzeit noch bis in 3.5 Jahren
an der Uni. Was heißt denn nennenswertes Einkommen? Hab gehört
beim HIWI kann man auch an die 400€ Grenze kommen.
Rücken die mir dann im Nachhinein auf die Pelle oder ist das
legal?

der Grundfreibetrag liegt bei 7.664 Euro. Wer also weniger Einkünfte hat, zahlt in Deutschland keine Einkommensteuer. Hinzu kommen diverse Frei- und Pauschbeträge u.a. für Einkünfte aus Kapitalvermögen (hier: 750 Euro Freibetrag und 51 Euro Pauschbetrag für Werbungskosten). 400 Euro im Monat sind also mit Sicherheit kein Problem.

Gruß
Christian

Danke an alle für die Infos!