Hallo,
was soll man machen, wenn man den freistellungsauftrag für den vorigen jahr falsch gestellt hat, und man somit weniger steuern von zinsen bezahlt hat, als man zahlen müsste?
danke
Hallo,
was soll man machen, wenn man den freistellungsauftrag für den vorigen jahr falsch gestellt hat, und man somit weniger steuern von zinsen bezahlt hat, als man zahlen müsste?
danke
Guten Tag.
Hallo,
was soll man machen, wenn man den freistellungsauftrag für den
vorigen jahr falsch gestellt hat, und man somit weniger
steuern von zinsen bezahlt hat, als man zahlen müsste?
2740,00 Eur ist die Freistellungsgrenze für verheiratete Personen-für allein lebende 1370,00 Eur (Stand Frühsommer 2004). Soll Deine Frage so verstanden werden, daß Du Freistellungaufträge erteiltest, die zusammengerechnet die Grenze übersteigen? Dann verwundert mich, daß die Prüfung diesen Fehler nicht bemerkte (WENN sie ihn nicht merkte).
M. Z. Grüße…
Stand 2008!!!
Hallo,
2004 ist schon längst überholt!
Der Frestellungsbetrag liegt bei 801 EUR Ledige/ 1602 EUR Verheiratete.
@ Michael z: Vielleicht solltest du deine eigene Freistellung mal überprüfen ;o)
Grüße
Deli
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Hallo,
was soll man machen, wenn man den freistellungsauftrag für den
vorigen jahr falsch gestellt hat, und man somit weniger
steuern von zinsen bezahlt hat, als man zahlen müsste?
Auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung, bei der man sämtliche Einkünfte angibt, denke ich. Wie genau das bloße Erteilen überhöhter Freistellungsaufträge rechtlich zu beurteilen ist, weiß ich nicht, aber wenn man daraufhin die Einkommenssteuererklärung ordentlich abgibt, war ja offensichtlich kein Vorsatz dahinter & die Dinge werden automatisch durch eine Steuernachzahlung richtiggestellt.
Viele Grüße,
Sebastian
Hallo.
Danke für den Hinweis. Habe gerade in den Unterlagen gewühlt und herausgefunden, daß ich mit der Bank in Kontakt war wegen des „Nicht-mehr-geltens“ der Voraussetzung von 2003-04 von etwa 1700-und davor viel mehr-Freistellungssumme… Eine andere Bank (und zwar die, von der ich die Kreditkarten habe) machte mich auf den Umstand aufmerksam-vor gut 2 Jahren. Ich hatte fast ein dreiviertel Jahr Zeit, um die Änderung mit meiner Hausbank auszumachen-Ich nehme an, daß ich so oder so Einiges „drauflegen“ muß, um überhaupt den Betrag zu erreichen.
Grüße, M. Z.