Freistellungsauftrag

Hallo Wissende!

Mal angenommen, ich habe einer Bank einen Freistellungsauftrag über 250 Euro erteilt. Mal angenommen, es sind im laufenden Jahr 100 Euro Zinsen angefallen. Was passiert, wenn ich das Konto kündige? Ich stelle mir das so vor: Ich bekomme die 100 Euro ausgezahlt, der Freistellungsauftrag wird sofort gelöscht, und ich kann somit Freistellungsaufträge über die restlichen 150 Euro an andere Banken verteilen. Stelle ich mir das so richtig vor? Muss ich evtl. bei der Formulierung des Kündigungsschreibens etwas beachten, damit das so abgeht, wie ich mir das vorstelle?

Ich hoffe auf erhellende Antworten.

Grüße

Marco

Hi,

Stelle ich mir das so richtig vor?

Ja.

Muss ich evtl. bei der Formulierung des
Kündigungsschreibens etwas beachten, damit das so abgeht, wie
ich mir das vorstelle?

Nein.

Gruß
Nils

Hallo herüber,

ich würde bei deiner Bank auf „Nummer sicher“ gehen und einfach nachfragen.

Bei meiner Bank ist es üblich, dass bei der Kontoauflösung der aktuelle Freistellungsauftrag auf den bereits verbrauchten Betrag (hier EUR 100) reduziert wird und gleichzeit bis Jahresende befristet wird.

Ich kenne es aber von anderen Banken auch so, dass die sich garnich um den Auftrag kümmern und ihn einfach im Bestand halten.

Daher: Nachfragen und das ganze auch auf einem Vordruck deiner Bank fixieren lassen. Dann hast du und deine Bank totale Rechtssicherheit…

Micha

[MOD:] Vollzitat gelöscht

Hi,

Bei meiner Bank ist es üblich, dass bei der Kontoauflösung der
aktuelle Freistellungsauftrag auf den bereits verbrauchten
Betrag (hier EUR 100) reduziert wird und gleichzeit bis
Jahresende befristet wird.

klar, unter den bereits in Anspruch genommenen Betrag kann natürlich nicht reduziert werden. Es sei denn man möchte Erträge neu abrechnen lassen und die Steuern an die Bank nachzahlen.

Ich kenne es aber von anderen Banken auch so, dass die sich
garnich um den Auftrag kümmern und ihn einfach im Bestand
halten.

Dadurch hat man aber auch keinen Nachteil. Ohne Konto kein Ertrag und ohne Ertrag keine Inanspruchnahme des Freibetrags. Solange man nicht mehr als den zustehenden Freibetrag tatsächlich nutzt, kann man bei 100 Banken Freistellungsaufträge jeweils über den vollen Betrag bis zum Sanktnimmerleinstag haben. Es kommt nicht auf die gestellten sondern auf die genutzten Freibeträge an.

Daher: Nachfragen und das ganze auch auf einem Vordruck deiner
Bank fixieren lassen. Dann hast du und deine Bank totale
Rechtssicherheit…

Wofür??

Am liebsten waren mir immer Aufträge zur Löschung von Freistellungsaufträgen bereits aufgelöster Konten (die natürlich per Einschreiben geschickt wurden) verbunden mit der Forderung einer schriftlichen Bestätigung, die unter Gelächter sofort der Rundablage zugeführt wurden. Überflüssiger ist nicht mal ein Kropf.

Gruß
Nils