Hallo,
kurze Frage: wenn ich einen bestehenden Freistellungsauftrag z.B. von 100 auf 50 Euro reduziere und im ensprechenden Forumular unten bei der Frist angebe „Dieser Auftrag gilt ab sofort und bis zum 31.12.2010“ --> welcher Betrag gilt dann ab dem 01.01.2011?
- Null oder
- der „alte“ Betrag von 100 Euro?
(ich vermute ja ersteres aber das viele Kleingedruckte hat mich jetzt doch verunsichert )
Danke und Gruß,
mΔx