Freistellungsauftrag

Hallo,

kurze Frage: wenn ich einen bestehenden Freistellungsauftrag z.B. von 100 auf 50 Euro reduziere und im ensprechenden Forumular unten bei der Frist angebe „Dieser Auftrag gilt ab sofort und bis zum 31.12.2010“ --> welcher Betrag gilt dann ab dem 01.01.2011?

  • Null oder
  • der „alte“ Betrag von 100 Euro?

(ich vermute ja ersteres aber das viele Kleingedruckte hat mich jetzt doch verunsichert :wink:)

Danke und Gruß,
mΔx

Hallo,
Ihre erste Einschätzung ist korrekt. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zeitlich befristet einreichen und ist das Befristungsdatum überschritten, besteht keine Befreiung von der Abgeltungssteuer mehr, d.h. die Zinserträge sind ab dem ersten Cent steuerpflichtig.
Der „alte“ Freistellungsauftrag ist nicht mehr relevant.
Viele Grüße

Danke und * (owT)
merci :wink: