Hallo,
sehe ich es richtig, daß man eigentlich gar keinen Freistellunsauftrag erteilen muß, weil der Freibetrag am Jahresende bei der Lohn-/Einkommensteuer ohnehin verrechnet bzw. geltend gemacht werden kann? Natürlich wären dann die Zinsen bis zu dem Zeitpunkt der Verrechnung entgangen.
wenn man voraussichtlich sowieso mehr Zinsen bekommt als der Freibetrag,dann braucht man ihn nicht unbedingt.
Er ist doch sowieso rein freiwillig,niemand MUSS ihn verwenden.
Nur Bank zieht halt den Steueranteil gleich ab und den muss man sich dann ggf. eben verspätet und ohne Zinsen vom Finanzamt zurückholen.