Freistellungsauftrag

Hallo,

habe mal eine prinzpielle Frage:
Ich bin verheiratet und habe einen max. Freistellungsbetrag von 2.842 Euro.
Was heißt das eigentlich???

Heißt das, ich darf 2.842 Euro im Jahr unversteuert an Zinsen einnehmen? Bei 3% Zinsen dürfte ich dann max. 94.733 Euro auf meinen Konten haben.
Das würde auch heissen, dass ich ab dem Grenzbetrag mein Geld anderweitig (im Ausland) bunkern darf.
Wie siehts mit meinen Kindern aus? Zählen die zu mir oder haben die auch einen Freibetrag.

Ciao,
Stef

Moin,

Ich bin verheiratet und habe einen max. Freistellungsbetrag
von 2.842 Euro.
Was heißt das eigentlich???

Bei Erträgen (Zinsen, Dividenden), die den Freistellungsauftrag (FSA) nicht überschreiten, zieht die Bank Dir keine Steuern ab.

Heißt das, ich darf 2.842 Euro im Jahr unversteuert an Zinsen
einnehmen? Bei 3% Zinsen dürfte ich dann max. 94.733 Euro auf
meinen Konten haben.

Nein. Du musst alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages und der Werbungskosten versteuern (Anlage KAP), egal, ob vorher Steuer abgezogen wurde oder nicht. Die abgezogene Steuer ist lediglich eine Vorauszahlung für die endgültige Steuerlast .

Das würde auch heissen, dass ich ab dem Grenzbetrag mein Geld
anderweitig (im Ausland) bunkern darf.

Wo Du es „bunkerst“, ist egal, versteuern musst Du es trotzdem. Das Ausland hat lediglich den „Vorteil“, daß keine Steuer als Vorauszahlung abgezogen wird (Liquiditätsvorteil). Dies wird aber durch höhere Gebühren meist mehr als aufgefressen…

Wie siehts mit meinen Kindern aus? Zählen die zu mir oder
haben die auch einen Freibetrag.

Haben auch einen Freibetrag, wenn ihnen das Geld gehört.

Gruß vom Wolf

Ergänzend zum besseren Verständnis,

Ich bin verheiratet und habe einen max. Freistellungsbetrag
von 2.842 Euro.
Was heißt das eigentlich???

Bei Erträgen (Zinsen, Dividenden), die den
Freistellungsauftrag (FSA) nicht überschreiten, zieht die Bank
Dir keine Steuern ab.

Heißt das, ich darf 2.842 Euro im Jahr unversteuert an Zinsen
einnehmen? Bei 3% Zinsen dürfte ich dann max. 94.733 Euro auf
meinen Konten haben.

Nein. Du musst alle Kapitalerträge oberhalb des
Sparerfreibetrages und der Werbungskosten versteuern (Anlage
KAP), egal, ob vorher Steuer abgezogen wurde oder nicht. Die
abgezogene Steuer ist lediglich eine Vorauszahlung für die
endgültige Steuerlast .

Die 2.842 Euro sind steuerfrei. Alles was darüber geht, wird ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Die 30% KAPST + Solz sind lediglich eine Vorrauszahlung an das Finanzamt.

Das würde auch heissen, dass ich ab dem Grenzbetrag mein Geld
anderweitig (im Ausland) bunkern darf.

Wo Du es „bunkerst“, ist egal, versteuern musst Du es
trotzdem. Das Ausland hat lediglich den „Vorteil“, daß keine
Steuer als Vorauszahlung abgezogen wird (Liquiditätsvorteil).
Dies wird aber durch höhere Gebühren meist mehr als
aufgefressen…

Man sollte nicht vergessen, dass in einigen Staaten erhebliche Quellenstuern anfallen.

Wie siehts mit meinen Kindern aus? Zählen die zu mir oder
haben die auch einen Freibetrag.

Gruß Ivo

Heißt das, ich darf 2.842 Euro im Jahr unversteuert an Zinsen
einnehmen? Bei 3% Zinsen dürfte ich dann max. 94.733 Euro auf
meinen Konten haben.

Zinsen minus deren Werbungskosten müssen erst ab diesen Beträgen versteuert werden.
Link zu Werbungskosten (für Kapitalerträge):
http://www.steuernetz.de/content/ste2003/kap/wbkabc…

Link zu Freistellungsaufträgen:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#freiste…

Moin,

Wo Du es „bunkerst“, ist egal, versteuern musst Du es
trotzdem. Das Ausland hat lediglich den „Vorteil“, daß keine
Steuer als Vorauszahlung abgezogen wird (Liquiditätsvorteil).
Dies wird aber durch höhere Gebühren meist mehr als
aufgefressen…

Man sollte nicht vergessen, dass in einigen Staaten erhebliche
Quellenstuern anfallen.

Wenn wir schon bei den Feinheiten sind:
Quellensteuern sind teilweise rückforderbar bzw. anrechenbar …

Gruß Ivo

Gruß vom Wolf