Hallo Forum,
nehmen wir an der Ehemnann erhält Ende des Jahres eine Zinsgutschrift von 1500 Euro, die Ehefrau 1700 Euro. Der Freibeträg für Verheiratete beträgt 2842 Euro. Kann dieser gesamte Freibetrag (2842 Euro) nun so aufgeteilt werden wie man möchte z.B. 1700 Freibetrag für die Frau und 1142 Euro für den Mann ? Oder ist das Limit pro Person auf 1421 euro begrenzt, so dass der Freibetrag für die Frau und den Mann jeweils bei 1421 Euro liegt?
Was passiert eigentlich wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde? Das Geld wird dann ans Finanzamt abgegeben, aber bekommt man das durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück?
Danke für die Hilfe.
Bernd.