Freistellungsauftrag

Hallo Forum,

nehmen wir an der Ehemnann erhält Ende des Jahres eine Zinsgutschrift von 1500 Euro, die Ehefrau 1700 Euro. Der Freibeträg für Verheiratete beträgt 2842 Euro. Kann dieser gesamte Freibetrag (2842 Euro) nun so aufgeteilt werden wie man möchte z.B. 1700 Freibetrag für die Frau und 1142 Euro für den Mann ? Oder ist das Limit pro Person auf 1421 euro begrenzt, so dass der Freibetrag für die Frau und den Mann jeweils bei 1421 Euro liegt?

Was passiert eigentlich wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde? Das Geld wird dann ans Finanzamt abgegeben, aber bekommt man das durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück?

Danke für die Hilfe.

Bernd.

Guten Abend!

Steuerlich gemeinsam veranlagt? - Dann kann das verteilt werden wie immer man das auch will.

Bei kein FSA wäre es durchaus empfehlenswert, dies in der EkSt-Erklärung anzugeben und am besten den Nachweis - man bekommt eine Steuerbescheinigung von der Bank - gleich bei zu fügen.

Da es eventuell zuviel gezahlte Steuern sind kannst du dir denken was passiert.

Gruß Ivo