Freistellungsauftrag

Hallo Forum

nehmen wir an für ein verheirtates Paar folgendes an:

Frau - Tagesgeldkonto bei der Bank A, Freistellung 1421 Euro.
Mann - Tagesgeldkonto bei der Bank B, Freistellung 1421 Euro.

Ab dem 15 Januar soll ein gemeinsames Tagesgeldkonto bei Bank C eröffnet werden. Konot A und B sollen weiterlaufen, aber mit 0 Euro.

Für das Konto C wird jetzt ein Freistellungsauftrag von 2000 Euro gestellt.

Bei der Bank A und B wird nun der Freistellungsauftrag geändert. Die Frage ist nur bis zu welchem Betrag.

Ware es richtig den Betrat ab dem 14.1.06 auf 0 zu setzen?
Also „Bis zu einem Betrag von Euro 0“ … „Dieser Vertrag gilt ab dem 14.1.06“.

Oder muss bei der Bank A und B der angefallene Zins beim Freistellungsantrag eingetragen werden - also eine Herabsetzung des Freistellungsauftrages ist nur bis zur Höhe des bereits verwendeten Betrages möglich?

Bernd

Moin,

nehmen wir an für ein verheirtates Paar folgendes an:

Frau - Tagesgeldkonto bei der Bank A, Freistellung 1421 Euro.
Mann - Tagesgeldkonto bei der Bank B, Freistellung 1421 Euro.

Ab dem 15 Januar soll ein gemeinsames Tagesgeldkonto bei Bank
C eröffnet werden. Konot A und B sollen weiterlaufen, aber mit
0 Euro.

Für das Konto C wird jetzt ein Freistellungsauftrag von 2000
Euro gestellt.

Hinweis: Ein FSA für das gemeinsame Konto zu erteilen ist nur möglich, wenn Ihr bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt werdet!

Bei der Bank A und B wird nun der Freistellungsauftrag
geändert. Die Frage ist nur bis zu welchem Betrag.

Ware es richtig den Betrat ab dem 14.1.06 auf 0 zu setzen?

Wenn in 2006 noch keine Zinsen für Konto (und Wertpapiere!) gezahlt wurden, kannst Du (normalerweise auf Bank-Formularen) den Betrag auf 0 setzen. Ansonsten muss der im Jahr 2006 bereits ausgenutzte Betrag eingesetzt werden.

Oder muss bei der Bank A und B der angefallene Zins beim
Freistellungsantrag eingetragen werden - also eine
Herabsetzung des Freistellungsauftrages ist nur bis zur Höhe
des bereits verwendeten Betrages möglich?

Ja, s.o. Rechtzeitig mit Wirkung zum 1.1.2007 kannst Du den FSA dann auf 0 setzen.

Aufpassen, dass die Summe der insgesamt erteilten FSA’e nicht zu hoch ist.

Gruß vom Wolf

Danke
Danke Wolf,

jetzt hab ichs kapiert.

Gruß

Bernd

Hallo,

was passiert, wenn man versehentlich die Grenze der FSA überschreitet, aber die tatsächlichen Kapitalerträge weit darunter liegen?

Gruß
Otto

Aufpassen, dass die Summe der insgesamt erteilten FSA’e nicht
zu hoch ist.

Gruß vom Wolf

Hallo,

alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen den Maximalbetrag nicht überschreiten.
Dabei ist es unerheblich, ob der FA auch ausgeschöpft werden oder nicht. Wird der Maximalbetrag überschritten kann das unangenehme Folgen haben.
Der vereinfachte Hintergrund:
Die FA werden von den Kreditinstituten per DTA an eine Zentralstelle gemeldet. Diese Daten beinhalten die persönlichen Daten wie Name und Anschrift, die Höhe des Freistellungsauftrages und die Höhe der steuerfrei ausgezahlten Zinserträge.
Dort werden die Daten zusammengeführt und ein Abgleich vorgenommen, ob der Maximalbetrag überschritten wurde.
Wenn nein, wird die Höhe der steuerfreien Zinserträge dem Wohnsitzfinanzamt zur Verfügung gestellt zwecks Abgleich mit der Steuererklärung. Auf diese DAten haben dann auch andere Ämter Zugriff, z.B. das Sozialamt.

Wenn der Maximalbetrag überschritten wurde, wird dies dem Wohnsitzfinanzamt zusätzlich gemeldet.
Dieses schreibt dann dem Bürger einen (noch) netten Brief. Inhalt etwa: „Der MAximalbetrag der FAs wurde überschritten, bitte prüfen und nachweisen, daß die tatsächlich gezahlten Zinsen nicht höher waren als der Maximalbetrag.“ Das ganze mit Fristsetzung.
Es steht allerdings nicht drin, welche FA dem Finanzamt bekannt sind und welche Zinserträge dorthin gemeldet wurden.
Der Steuerzahler sucht dann also Zins- und Steuerbescheinigungen der letzten Jahre (bis zu 10) zusammen und meldet die Zinserträge dem Finanzamt. Die Banken helfen zwar weiter, aber i.d.R. nicht kostenfrei. Insbesondere wenn Ersatz-Steuerbescheinigungen benötigt werden, kann es teuer werden. Ganz toll wird es, wenn nicht nur die Kapitalerträge, sondern die kompletten Steuererklärungen inkl. Gehalt und Werbungskosten neu erstellt werden sollen.
Da kommt viel Zeitaufwand und Kosten auf einen zu, die natürlich nicht ersetzt werden. Im schlímmsten Fall hat man dann viele Stunden Zeit und den einen oder anderen 100-Euro-Schein ausgegeben, nur um nachzuweisen, daß keine Steuerhinterziehung vorliegt. Oder die Kosten waren sogar höher als die Zinserträge.

Die nachgemeldeten Daten sollten dann mit den Daten des Finanzamtes übereinstimmen.
Tun sie es nicht, gibt es zwei Möglichkeiten:
Es wurden mehr Zinserträge angegeben, als dem Finanzamt bekannt waren (z.B. Zinsen im Ausland). Dann hat das Finanzamt zusätzliche Erkenntnisse, die natürlich weiterverfolgt werden.Es folgen dann weitere Nachfragen, bis hin zum Nachfrage woher das Geld stamnmt (wenn es z.B. eine Schenkung der Eltern war, werden deren Steuererklärungen ebenfalls überprüft, da das Kapital vorher dort Zinsen gebracht hat).
Oder es wurden weniger Zinsen angegeben. Dann kommt der nächste Brief (nicht mehr so nett) und in schweren Fällen erfolgt die Weitergabe des Falles an die Steuerfahndung.
Spätestens dann hat eine Selbstanzeige übrigends keinen Sinn mehr, da dann die Ermittlungen bereits aufgenommen wurden.
Steuerhinterzieheung kann mit Geldstrafe und in schweren Fällen auch mit Haft bestraft werden, ist also kein Kavaliersdelikt.

Selbst wenn der Maximalbetrag eingehalten wurde lauern Fallen.
Zum Beispiel: FA über 1.000 Euro. ZInsertrag 1.200 Euro.
Wenn man jetzt sagt, dem Finanzamt wurden ja nur die Höhe des FA und die Höhe der steuerfrei gezahlten Zinsen (also ebenfalls 1.000) gemeldet, weiß das Finanzamt theoretisch nichts von den weiteren 200 Euro.
Hier wird der Finanzamtbeamte hellhörig, denn daß die Höhe der tatsächlich gezahlten Zinsen exakt der Höhe des FA entsprechen ist die seltene Ausnahme. Es liegt daher die Vermutung nahe, daß bei Vollausschöpfung weitere Zinsen geflossen sind und es erfolgt eine Nachfrage.

Zusammenfassend sollte man zusehen, daß der Maximalbetrag nicht überschritten wird. Das spart viel Arbeit, Geld und Ärger.

Gruß
Jürgen

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