ich habe ein Sparkonto bei der Commerzbank. Als ich die
Jahresabrechnung bekam, stellte ich fest, dass ich wohl keinen
Freistellungsauftrag beantragt hatte. Ich musste also Steuern und
Solidaritätszuschlag bezahlen. Nun meine Frage: Kann ein
Freistellungsauftrag auch rückwirkend gelten?
Solidaritätszuschlag bezahlen. Nun meine Frage: Kann ein
Freistellungsauftrag auch rückwirkend gelten?
nein, es sei denn, beim Kreditinstitut paßt der Mitarbeiter nicht auf oder läßt sich bequatschen; lediglich eine Redzuierung ist rückwirkend möglich, allerdings auch nur innerhalb des laufenden Kalenderjahres und auch nur insoweit, als daß der neue Betrag die bereits gezahlten Zinsen nicht unterschreitet.
ich habe ein Sparkonto bei der Commerzbank. Als ich die
Jahresabrechnung bekam, stellte ich fest, dass ich wohl keinen
Freistellungsauftrag beantragt hatte. Ich musste also Steuern
und Solidaritätszuschlag bezahlen. Nun meine Frage: Kann ein
Freistellungsauftrag auch rückwirkend gelten?
Nein, dies ist verständlicherweise nicht möglich.
Steuern kannst du im Rahmen deiner Einkommenststeuererklärung geltend machen und zurücksrstattet bekommen.
ich habe ein Sparkonto bei der Commerzbank. Als ich die
Jahresabrechnung bekam, stellte ich fest, dass ich wohl keinen
Freistellungsauftrag beantragt hatte. Ich musste also Steuern
und Solidaritätszuschlag bezahlen. Nun meine Frage: Kann ein
Freistellungsauftrag auch rückwirkend gelten?
Nein, dies ist verständlicherweise nicht möglich.
Steuern kannst du im Rahmen deiner Einkommenststeuererklärung
geltend machen und zurücksrstattet bekommen.
Nein, dies ist verständlicherweise nicht möglich.
Steuern kannst du im Rahmen deiner Einkommenststeuererklärung
geltend machen und zurücksrstattet bekommen.