bei wikipedia.de steht:
„Der Steuerabzug unterbleibt, wenn Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben werden und ein Betrag von 10 € nicht überschritten wird. Liegt die Guthabenverzinsung einer Sichteinlage unter 1 % p.a. (unter Anrechnung aller Sonderzinsen etc.), unterbleibt der Zinsabschlag ebenfalls (§43 EStG). Die Guthabenzinsen müssen aber in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.“
- stimmt das (v.a. mit den 10 EUR)?
- heißt das praktisch: dort, wo ich nicht mehr als 10 Euro Zinsen
erwarte, muss ich auch keinen Freistellungsauftrag stellen, weil eh nix abgezogen wird?
Schönes Wochenende,
Holger.
Danke.
Hallo Holger,
grundsätzlich stimmt das.
Sollte man jetzt allerdings auf die Idee kommen, sein gesamtes Geld auf die KIs so zu verteilen, dass man überall Zinserträge unter der 10,- € Bagatellgrenze erhält, um keine steuer zahlen zu müssen, ist man leider auf dem Holzweg.
Banken müssen dem Fiskus die freigestellten Erträge melden.
D.h. für dich: In deiner Steuererklärung musst du den Betrag trotzdem angeben.
Ich hatte diese Woche meinen ersten Fall am Schreibtisch, bei dem einem Kunde wg. Harz IV sämtliche Konten vom Finanzamt über unsere Hauptstelle abgefragt wurden. Auch die seiner Frau. Hätte er da die Zinseinnahmen bei der Steuererklärung nicht angegeben, hätte er ein großes Problem gehabt.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Thorsten
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Ja, sehr. Vielen Dank und ein schönes Restwochenende.