Freistellungsauftrag

Hy alle zusammen!

Also ich brauche mal Jemanden, der mir in einfachen Worten einmal die Sache mit dem Freistellungsauftrag erklären kann. Ich bin 20 und Studentin und ja, eigentlich sollte man sowas wissen.
Aber mit dem ganzen Fachchinesisch von den Banken und so, konnte ich noch nix anfangen. Also: Wann muss ich denn einen Freistellungsauftrag stellen und wozu ist der überhaupt gut?
Wär lieb, wenn ihr mir da etwas Licht ins Dunkel bringen könntet.

Lg!

Aber mit dem ganzen Fachchinesisch von den Banken und so,
konnte ich noch nix anfangen. Also: Wann muss ich denn einen
Freistellungsauftrag stellen

Wenn du etwas Kohle auf irgendeinem Konto hast und dafür Zinsen bekommst.

und wozu ist der überhaupt gut?

Damit du keine Steuern auf die Zinserträge zahlen musst. Sonst bleibt nämlich von den Zinsen nicht mehr übrig.

Angenommen du hast auf deinem Girokonto dauerhaft 2000€ welche mit 2% p.A. verzinst werden. Das wären dann also 40€ Zinsen, die du bekommst. Also solltest du deinen Freistellungsauftrag mindestens mit 40€ ansetzen. Aber natürlich auch nicht zu hoch. Insbesondere wenn du BaFög bekommst, könnten die Ämter misstrauisch werden. Schließlich lässt sich dadurch ja theoretisch erschließen, welche Zinsen du pro Jahr bekommst/erwartest.

Hallo,

also das ist so: Im Prinzip sind Zinseinnahmen eben auch Einnahmen und müssten daher versteuert werden. Damit aber nun nicht jeder Sparer, der irgendwo 100 Euro auf dem Konto hat, eine Anlage KAP mit zur Steuererklärung einreichen muss, gibt es einen Freibetrag. Dieser liegt bei EUR 801,- pro Jahr für Singles. Das bedeutet, dass du im Jahr bis zu EUR 801,- an Zinsen bekommen darfst. Alles, was darüber liegt, wird mit 30% versteuert.

Die Banken wissen ja nicht, wie viele Konten du noch bei anderen Banken hast und wie viel Zinsen du pro Jahr insgesamt bekommst. Deshalb gibt es diesen Freistellungsauftrag. Wenn du nur bei einer Bank Geld angelegt hast, kannst du einfach ankreuzen, dass deine Zinseinnahmen unter EUR 801,- liegen. Wenn du mehrere Konten hast, kannst du den Freistellungsauftrag teilen - also bei zwei Konten und einem Bausparvertrag bekommt halt jede Bank einen Freistellungsauftrag für EUR 250,- und fertig.

Du musst aufpassen: Wenn du mehr als diese Summe an Zinsen einnimmst, musst du entweder deinen Freistellungsauftrag erhöhen bzw. anders verteilen, oder du musst bei der nächsten Steuererklärung die Anlage KAP mit ausfüllen.

Ach ja: Wenn du den Freistellungsauftrag nicht ausfüllst, dann führt deine Bank automatisch 30% der Einnahmen ans Finanzamt ab. Und schwupp, weg ist das Geld :wink:
Die kleine Mühe lohnt sich also.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

konnte ich noch nix anfangen. Also: Wann muss ich denn einen
Freistellungsauftrag stellen und wozu ist der überhaupt gut?

die anderen haben das schon recht gut beschrieben. Du must ihn nicht unbedingt ausfüllen. Dann wird eben Zinsabschlagsteuer einbehalten, die du aber, über die Einkommensteuererklärung erstattet bekommen kannst (da du vermutlich nicht so viele Zinsen und sonstiges Einkommen hast, das du Steuern zahlen müstest). Das macht aber 1. deutlich mehr Arbeit, als die Freistellungsanträge auszufüllen und 2. bekommst du das Geld erst im nächsten Jahr zürück. Falls bereits Kapitalertragssteuer abgeführt wurde (ist ja schon September), bleibt dir aber nichts anderes übrig, wenn du dem Staat das Geld nicht schenken willst.

Cu Rene

Insbesondere wenn du BaFög bekommst, könnten die Ämter
misstrauisch werden. Schließlich lässt sich dadurch ja
theoretisch erschließen, welche Zinsen du pro Jahr
bekommst/erwartest.

Das stimmt nicht, aus der Höhe des FSA lässt sich weder theoretisch, noch praktisch die Höhe des Zinsertrages erschließen.

Hat man vor Jahren noch 1601 Euro als FSA erteilen können und jetzt nur noch 801 Euro, so hat sich weder der tatsächliche, noch ein theoretischer Zinsertrag geändert. (ceteris paribus)

Ein Student mit Bafög muss seine Zinserträge immer angeben und im Zweifel nachweisen. Also Zinsbescheinigung mitnehmen und gut, egal ob ein FSA erteilt wurde oder wie hoch der FSA ist.

Insbesondere wenn du BaFög bekommst, könnten die Ämter
misstrauisch werden. Schließlich lässt sich dadurch ja
theoretisch erschließen, welche Zinsen du pro Jahr
bekommst/erwartest.

Das stimmt nicht, aus der Höhe des FSA lässt sich weder
theoretisch, noch praktisch die Höhe des Zinsertrages
erschließen.

Es macht ja schon einen Unterschied, ob man 800 oder 50€ angibt.

Hi,

Nö macht es nicht, weil trotz eines in Höhe von 800 EUR erteilten FSA ja trotzdem nur 1 Cent Zinsen fließen können. Gerade wenn man nur bei einer Bank seine Konten unterhält gibt man häufiger seinen maximal möglichen Freibetrag an um sich nicht jedes Jahr mit dem Thema FSA zu beschäftigen.

MFG
Marcel

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Nö macht es nicht, weil trotz eines in Höhe von 800 EUR
erteilten FSA ja trotzdem nur 1 Cent Zinsen fließen können.

Das ist richtig.
Aber wiegesagt, beim Thema BaFög zum Beispiel soll es schon so sein, dass ein sehr hoher Freistellungsauftrag Argwohn verbreitet.

Dann ham die aber viel Arbeit vor sich, da viele Banken geil darauf sind den kompletten FSA zu erteilen.

MFG
Marcel

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Hey Leute, danke für eure Nachrichten!
Ihr habt mir damit echt gut weitergeholfen!! :smile:

Das ist und bleibt falsch; allein schon, weil man auch ankreuzen kann, daß der ganze Betrag verwendet angesetzt werden soll. Damit wäre praktisch jeder verdächtig, der nur ein Konto hat.

Gruß
Christian

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Hi Leute,

ich will zum FSA noch etwas anmerken. Soweit sind die Antworten alle richtig. Als Student muss man jedoch nicht nur wegen der evtl. Höhe der Zinseinnahmen aufpassen. Das Amt könnte bei einem FSA über 801€ auch auf den Schluß kommen, es wäre erhebliches Kapital vorhanden. Nehmen wir mal 3% Zinsen an, dann wären für 801€ immerhin über 25.000€ Kapital notwendig. Und beim Bafög interessieren eben nicht nur Einkommen sondern über den Freibetrag vorhandenes Vermögen.
Ging meiner Schwester so. Und das Bafögamt prüft auch noch Jahre später. Das gab dann eine Menge Schreibkram und Sucherei, weil das Thema längst vergessen schien.
Also am besten nur den tatsächlich erwarteten Betrag angeben.

Noch ein Tipp für alle. Wer keine weiteren Einnahmen hat, kann sich auch eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung austellen lassen. Dann können bis über 8.000€ steuerfrei gestellt werden (genaue Summe weiß ich im Moment nicht). Dann muss allerdings auch eine Einkommensteuererklärung gemacht werden.

CU