Hallo,
folgende Frage habe ich.
Wenn ich bisher bei einem Institut einen Freistellungsauftrag für 2006 von ca. 400 € erteilt habe und habe in 2006 davon 50 € in Anspruch genommen habe (ist jetzt nur eine Beispielrechnung)und nun im September 2006 wechseln will mit dem ganzen Geld. Kann ich beim neuen Institut die 400 € Freistellungsbetrag angeben oder muss ich 400 - 50 = 350 € als neuen Freistellungsauftrag für das Jahr 2006 eingeben ?
Oder wird dies automatisch angeglichen ?? Woher weiss ich denn wieviel schon in Anspruch genommen worden sind ?
Danke und Gruß, arsi
Hallo arsi,
ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom Steuerabzug Zinsabschlag freizustellen. Die Höhe sämtlicher erteilter Freistellungsaufträge ist auf die Summe des Sparerfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags begrenzt, im Veranlagungszeitraum (VZ) 2006 also auf 1.421 € (1.370 € Freibetrag plus 51 € Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende bzw. 2.842 € für Verheiratete. Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Auf die korrekte Verteilung muss der Steuerpflichtige selbst achten. Eheleute müssen bei jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, wenn sie gemeinsam steuerlich veranlagt sind.
Der Freistellungsauftrag dient der Vereinfachung, da Einnahmen
aus Kapitalvermögen bis zur Höhe des Freibetrages nicht der Einkommensteuer unterliegen. Es geht also nochmal nur um die Zinsen
aus deinem Kapital. Angenommen du hast 400€ Freistellungsauftrag
abgegeben, dann hast du noch z.b. als Alleinstehende 1421,-- minus
400 € zur Verfügung. Das kannst du sooft teilen, bis du die gesamte
Summe verbraucht hast. Du darfst nur nie mehr an Freistellungsauftrag/aufträgen abgeben wie der Freibetrag, diese Kontrolle mußt du selber durchführen.Wenn du die alte Sache abgeschlossen hast, kennst du ja die genaue Zinshöhe und du kannst den Freistellungsauftrag hierfür korrigieren lassen, bzw bei dem Institut kündigen. Dann steht dir, sofern du keinen anderen Freistellungsauftrag mehr abgegeben hast, die gesamte Summe für Einnahmen aus Kapitalvermögen wieder zu.
Gruß martin
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Hallo Martin,
Wenn du die alte
Sache abgeschlossen hast, kennst du ja die genaue Zinshöhe und
du kannst den Freistellungsauftrag hierfür korrigieren lassen,
bzw bei dem Institut kündigen. Dann steht dir, sofern du
keinen anderen Freistellungsauftrag mehr abgegeben hast, die
gesamte Summe für Einnahmen aus Kapitalvermögen wieder zu.
In diesem Fall wird der Freistellungsauftrag fuer den in Anspruch genommenen Betrag bis zum Jahresende befristet und der volle Betrag steht dann fuer das Folgejahr zur Verfuegung.
Gruss,
Alfred
Hallo Arsi,
Wenn ich bisher bei einem Institut
einen Freistellungsauftrag für 2006
von ca. 400 € erteilt habe und habe
in 2006 davon 50 € in Anspruch genommen
habe und nun im September 2006 wechseln
will mit dem ganzen Geld. Kann ich beim
neuen Institut die 400 € Freistellungsbetrag
angeben oder muss ich 400 - 50 = 350 € als
neuen Freistellungsauftrag für das Jahr
2006 eingeben ?
im Gegensatz zu den bisherigen Antworten glaube ich Du darfst nicht mehr als 350 € dem neuen Institut angeben. Die 50 wurden Dir vom alten Institut bereits steuerfrei angerechnet.
Oder wird dies automatisch angeglichen ??
wer soll das machen?
Woher weiss ich denn wieviel schon
in Anspruch genommen worden sind ?
Wie kommst Du den auf die 50 € in Deiner Beispielrechnung? Aus Deiner Frage entnehme ich, daß Du Deine Freistellungsbewilligung auf mehrere Institute aufgeteilt hast und das Institut dem Du 400 € gegeben hast jetzt gegen ein anderes tauschen willst?
Bei bereits getätigtem Abschluß findest Du die „freigestellten“ Zinsen (Kapitaleinkünfte) in Deinen Kontobelägen, sollte das noch ausständig sein, mußt Du es grob ausrechnen. Es kommt ja in so einem Fall nicht auf den Pfennig an, oder?
Bitte betrachte meine Meinung nicht als Expertise, eventuell formuliere Deine Frage nochmal und deutlicher.
Grüße, Rudolf
Hallo,
Du darfst meiner Meinung nach nur so viel angeben, wie Du NICHT VERBRAUCHT hast, dh. Du musst den tatsächlichen Zinsertrag (die 50€) abziehen, da Du sie für dieses Jahr ja bereits verbraucht hast.
Es gilt aber immer nur die tatsächlich verbrauchte Menge, also wenn Du beispielsweise 400 € angibst, aber nur 1 € Zinsen bekommst, dann hast Du für das Restjahr noch 399 € Freibetrag…
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