Freistellungsauftrag auch bei EU-Bank?

Hallo,

wer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob dies nur in/für Deutschland gilt. Wenn Geld in der restl. EU angelegt wird, braucht man dort doch keinen Freistellungsauftrag. Oder doch, wenn man deutscher Bürger ist?

Danke und Gruß
Marlene

Hallo Marlene,

der Freistellungsauftrag ist nur in Deutschland gültig.

Die ausländischen Zinseinkünfte sind in der Einkommensteuer anzugeben!

Trulli

Hallo,

wer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei
verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede
Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob dies nur in/für
Deutschland gilt. Wenn Geld in der restl. EU angelegt wird,
braucht man dort doch keinen Freistellungsauftrag. Oder doch,
wenn man deutscher Bürger ist?

Danke und Gruß
Marlene

Hallo!

Wie verhält sich das ganze denn bei der RBS?

Ich habe mir da jetzt ein neues Konto eröffnet und der Bank natürlich gleich einen Freistellungsauftrag erteilt (wurde automatisch im „Profil“ zur Verfügung gestellt).

Ist das ganze jetzt überflüssig, da es keine deutsche Bank ist, oder war das ganze sinnvoll, da es auch einen Sitz in D gibt?

Grüße Alex