Freistellungsauftrag - Aufteilung

Hallo,
wenn eine Person mehrere Geldanlagen (Aktiendepot, Tagesgeldkonto o.ä.m) hat, sollte ja jede dieser Anlagen mit einem Freistellungsauftrag versehen werden.
Wenn (naturgemäß) nicht absehbar ist, in welcher Anlage welcher Ertrag erwirtschaftet wird, kann dann dort jeweils der volle Sparerfreibetrag angegeben werden? Oder muss die Summe auf Basis anzunehmender Ertraäge aufgeteilt werden?

Danke und Grüße,
Anja

welcher Ertrag erwirtschaftet wird, kann dann dort jeweils der
volle Sparerfreibetrag angegeben werden?

Natürlich nicht.

Oder muss die Summe
auf Basis anzunehmender Ertraäge aufgeteilt werden?

So ist es.

Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerfreibetrag nicht überschreiten!
Vieles lässt sich vorher mit einer kleinen Tabelle planen.
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer3.php#freist…

Freistellungsaufträge können noch während des Jahres geändert werden. Zinsen werden oft erst am Jahresende ausgezahlt.
Auch dann darf die freigestellte Summe den Sparerfreibetrag nicht überschreiten. Da wird’s dann aber langsam kompliziert.
Es ist einfacher, hinterher Kapitalerträge, Zinsabschlag und Soli
aus den Jahresbescheinigungen der Banken aufzulisten, in die Anlage Kap einzutragen und dadurch die überzahlte Steuer zurückzubekommen.

Wenn man über den Sparerfreibetrag kommt, ist man sowieso verpflichtet, die Anlage Kap zur Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Gruß Jochen

vielen Dank :smile: (o.T.)