Hallo,
kann mir bitte erklärt werden, was es mit einer "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Baueistungen gemäß § 48 b Abs.1, 1 des EStG auf sich hat. Bzw. für was diese Bescheinigung benötigt wird?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß
Claudi
wenn ein Unternehmer Bauleistungen ausführt und diese Freistellungsbescheinigung nicht vorlegt, muss vom Auftraggeber Bauabzugsteuer - das ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, ungefähr so ähnlich wie die Lohnsteuer - einbehalten und abgeführt werden.
Freistellungsbescheinigung bei Bauleistungen
Servus,
unzuverlässig erklärte/angemeldete Steuern und Außenstände sind ein möglicher Grund dafür, dass eine Freistellungsbescheinigung nicht erteilt wird.
Es gibt aber auch noch eine Reihe anderer, angefangen damit, dass der Unternehmer besser Gewinde schneiden und Schalungen zimmern als Formulare ausfüllen kann und deswegen gar keine Freistellungsbescheinigung beantragt hat.
Wenn ein Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann, kann man daraus nicht automatisch schließen, dass er ein unzuverlässiger Steuerzahler ist.
wenn ein Unternehmer Bauleistungen ausführt und diese
Freistellungsbescheinigung nicht vorlegt, muß vom
Auftraggeber Bauabzugsteuer - das ist eine Erhebungsform der
Einkommensteuer, ungefähr so ähnlich wie die Lohnsteuer -
einbehalten und abgeführt werden.
Ergänzungen:
Der Leistungsempfänger muß auch Unternehmer sein, die Leistung für sein Unternehmen bezogen haben und: Es gibt Freibeträge - bzw. richtiger - Freigrenzen, wo bis zum Erreichen derer keine Bauabzugsteuer einzubehalten und abzuführen ist.