Freistellungsauftrag bei Bauleistungen

Hallo,
kann mir bitte erklärt werden, was es mit einer "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Baueistungen gemäß § 48 b Abs.1, 1 des EStG auf sich hat. Bzw. für was diese Bescheinigung benötigt wird?

Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß
Claudi

Servus,

wenn ein Unternehmer Bauleistungen ausführt und diese Freistellungsbescheinigung nicht vorlegt, muss vom Auftraggeber Bauabzugsteuer - das ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, ungefähr so ähnlich wie die Lohnsteuer - einbehalten und abgeführt werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Hängt das evtl. damit zusammen, wenn einer Schulden beim Finanzamt hätte?

Gruß
Claudi

Freistellungsbescheinigung bei Bauleistungen
Servus,

unzuverlässig erklärte/angemeldete Steuern und Außenstände sind ein möglicher Grund dafür, dass eine Freistellungsbescheinigung nicht erteilt wird.

Es gibt aber auch noch eine Reihe anderer, angefangen damit, dass der Unternehmer besser Gewinde schneiden und Schalungen zimmern als Formulare ausfüllen kann und deswegen gar keine Freistellungsbescheinigung beantragt hat.

Wenn ein Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann, kann man daraus nicht automatisch schließen, dass er ein unzuverlässiger Steuerzahler ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

wenn ein Unternehmer Bauleistungen ausführt und diese
Freistellungsbescheinigung nicht vorlegt, muß vom
Auftraggeber Bauabzugsteuer - das ist eine Erhebungsform der
Einkommensteuer, ungefähr so ähnlich wie die Lohnsteuer -
einbehalten und abgeführt werden.

Ergänzungen:

Der Leistungsempfänger muß auch Unternehmer sein, die Leistung für sein Unternehmen bezogen haben und: Es gibt Freibeträge - bzw. richtiger - Freigrenzen, wo bis zum Erreichen derer keine Bauabzugsteuer einzubehalten und abzuführen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Guten Tag Blumepedder,

vielen Dank für die schnelle und genaue Antwort. Dann weiß ich jetzt um was es geht dabei. Ich werde dann mal noch weiter stöbern.

Viele Grüße
Claudi