Freistellungsbescheinigung bei Bauleistungen
Servus,
unzuverlässig erklärte/angemeldete Steuern und Außenstände sind ein möglicher Grund dafür, dass eine Freistellungsbescheinigung nicht erteilt wird.
Es gibt aber auch noch eine Reihe anderer, angefangen damit, dass der Unternehmer besser Gewinde schneiden und Schalungen zimmern als Formulare ausfüllen kann und deswegen gar keine Freistellungsbescheinigung beantragt hat.
Wenn ein Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann, kann man daraus nicht automatisch schließen, dass er ein unzuverlässiger Steuerzahler ist.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder