§ 43(1)Nr 7bb EStG sagt, dass kein Abzug von Kapitalertragsteuer vorgenommen werden muss, wenn es sich um Kapitalerträge aus Sichteinlagen handelt mit Zinssatz von nicht mehr als 1%.
Wird das in der regel von Banken auch so gehandhabt?
Warum verlangen die dann überhaupt einen Freistellungsauftrag, wenn ich auschließlich ein Girokonto mit 0,5 % Zinsen bei ihnen habe? ( Girokontoguthaben ist doch Sichteinlage, oder?)
§ 43(1)Nr 7bb EStG sagt, dass kein Abzug von
Kapitalertragsteuer vorgenommen werden muss, wenn es sich um
Kapitalerträge aus Sichteinlagen handelt mit Zinssatz von
nicht mehr als 1%.
Wird das in der regel von Banken auch so gehandhabt?
eigentlich schon, aber ich hab auch schon erlebt, daß auf einem Girokonto der Zinsertrag von 0,26 Pfennig mit Kapitalertragssteuer belastet wurde.
Warum verlangen die dann überhaupt einen Freistellungsauftrag,
Wer verlangt das denn bzw. wie äußert sich dieses Verlangen?
wenn ich auschließlich ein Girokonto mit 0,5 % Zinsen bei
ihnen habe? ( Girokontoguthaben ist doch Sichteinlage, oder?)
dies scheint mir ein Mitarbeiter der Bank zu sein, der in starren Schienen denkt, wie man es immer wieder erlebt.
Es fällt keine ZAST auf einem Girokonto mit unter 1% Verzinsung an. Leider denken Mitarbeiter einer Bank nicht immer so weit mit.
Ähnlich schaut es es aus wenn ich mir so Sparbücher mit 20 Euro drauf anschaue… da wäre oftmals auch keine FSA nötig.
„Verlangen“ scheint mir aber sowieso das falschen Wort zu sein - schließlich bist du nicht verpflichtet überhaupt irgendwo einen FSA abzugeben.