Freistellungsauftrag Ehepaar

Guten Tag,

jetzt habe ich auch mal eine Frage, da ich hier zwei gegenteilige Informationen erhalten habe.

Sachverhalt:

Verheiratetes Paar mit mehreren eigenen Konten (jeweils auf einen Ehepartner laufend)

Nach der Hochzeit kommt es nun zum Papierkram und der Verteilung der Freistellungsaufträge, doch welche mir erläuterte Methode ist richtig?

a) Mann und Frau können die 1.602 € beliebig auf die bestehenden Konten aufteilen, ggf. auch mehr als 801 € für einen Ehepartner, wenn insgesamt die 1.602 € nicht übertroffen werden.

b) Da beide eigene Konten führen kann jeder nur bis zur Höhe von 801 € einen Freistellungsauftrag erteilen. Ggf. gezahlte KapESt. und ein nicht verbrauchter Freistellungsauftrag des anderen Ehegatten werden bei der Einkommenssteuer verrechnet.

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir das etwas erläutern könntet, welchem Bankberater ich nun trauen darf. :smile:

Es hängt wohl weniger damit zusammen ob beide Konten führen, sondern damit ob sie getrennt oder gemeinsam veranlagt werden…

Die Veranlagung soll gemeinsam erfolgen.

Trotz allem ist ein höherer Freistellungsauftrag als 801 € bei einer Bank nicht möglich.

Hallo !

a) Mann und Frau können die 1.602 € beliebig auf die
bestehenden Konten aufteilen, ggf. auch mehr als 801 € für
einen Ehepartner, wenn insgesamt die 1.602 € nicht übertroffen
werden.

==> genauso ist es
unabhängig auch, auf wen die Konten lauten

b) Da beide … und ein nicht verbrauchter Freistellungsauftrag des
anderen Ehegatten werden bei der Einkommenssteuer verrechnet.

==> der zweite Teil von b) stimmt zwar auch, ist aber ein
bißchen umständlich, oder ?

Gruß
-heddygg-