Guten Tag,
jetzt habe ich auch mal eine Frage, da ich hier zwei gegenteilige Informationen erhalten habe.
Sachverhalt:
Verheiratetes Paar mit mehreren eigenen Konten (jeweils auf einen Ehepartner laufend)
Nach der Hochzeit kommt es nun zum Papierkram und der Verteilung der Freistellungsaufträge, doch welche mir erläuterte Methode ist richtig?
a) Mann und Frau können die 1.602 € beliebig auf die bestehenden Konten aufteilen, ggf. auch mehr als 801 € für einen Ehepartner, wenn insgesamt die 1.602 € nicht übertroffen werden.
b) Da beide eigene Konten führen kann jeder nur bis zur Höhe von 801 € einen Freistellungsauftrag erteilen. Ggf. gezahlte KapESt. und ein nicht verbrauchter Freistellungsauftrag des anderen Ehegatten werden bei der Einkommenssteuer verrechnet.
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir das etwas erläutern könntet, welchem Bankberater ich nun trauen darf.