Freistellungsauftrag ein muss?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Freistellungsauftrag, es gibt ja diesen Freibetrag über 801 EUR. Wenn man jetzt sowieso unter diesen Freibetrag liegt, muss ich dann den Antrag ausfüllen?

Ich muss dazu sagen, ich habe nirgendwo einen Freistellungsauftrag abgegeben, noch nie? Ich kenn mich da leider nicht aus :frowning:

Und was es mit der Abgeltungssteuer aufsich?

Bei ein bisschen überforderd, und hoffe auf paar gute Infos. :smile:

Danke im Voraus.

VG
FB

Hallo,

ich habe eine Frage zum Freistellungsauftrag, es gibt ja
diesen Freibetrag über 801 EUR. Wenn man jetzt sowieso unter
diesen Freibetrag liegt, muss ich dann den Antrag ausfüllen?

Niemand zwingt Dich, aber es macht Sinn. Damit sagst Du Deiner Bank, dass Du diesen Freibetrag für die Anlage bei ihr nutzen möchtest und sie bis zur genannten Höhe an Kapitalerträgen keine Steuern abführen muss.
Ansonsten…

Und was es mit der Abgeltungssteuer aufsich?

… führt die Bank automatisch 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer von allen Erträgen (Zinsen, Kursgewinne usw.) Steuer ab.

Gruß vom Money-Schorsch

Danke für die Schnelle Antwort,

Das heißt also, wenn ich keinen Antrag abgebe, bleib mir weniger von den Zinsen übrig?

Viele Grüße

FB

genau, aber das war auch schon die ganzen jahre zuvor so!

moin,
ohne freistellungsauftrag behält die bank 25% plus ggf. kirchensteuer ein. sofern der persönliche steuersatz unter 25% liegt, ist eine erstattung möglich. dies erfolgt über die einkommensteuererklärung nach ablauf des kalenderjahres.
viele grüße
e