Freistellungsauftrag für Abgeltungssteuer?

Hallo Zusammen,
für die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gibt es ja Freibeträge (z.B. 801€ für Ledige) welche man bei der Bank mittels eines Freistellungsauftrages geltend machen kann.
Schwieriger wird dies wenn man seine Zinseinkünfte bei verschiedenen Instituten erzielt. Hier müßte man gezielt die Freistellungsaufträge splitten.
Was passiert aber wenn man KEINER Bank einen Freistellungsauftrag erteilt? Wird dann im Rahmen der jährlichen Steuererklärung die zuviel abgeführte Steuer vom Finanzamt angerechnet und somit erstattet?
Viele Grüße, Gerd

ja, einfach bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen und mit allen Original-Steuerbescheinigungen der Banken einreichen: wenn Zinserträge unter 801,-- werden alle abgezogenen Beträge erstattet.

Lia