Hallo,
ich habe ein Verständnisproblem mit der Freistellung.
Einerseits kann ich den Betrag, den ich für das Jahr pro Konto freistellen will, laufend ändern, andererseits heißt es, dass dies nicht Rückwirkend möglich ist. Aber was bedeutet das?
Angenommen, ich bekomme für ein Konto 50 Euro Zinsen pro Monat. Im Jahr wären das dann 600 Euro, in 6 Monaten 300 Euro.
Jetzt würde ich im Januar einen Freistellungsauftrag von 100 Euro erteilen. Dieser Freibetrag wäre also nach 2 Monaten ausgeschöpft. Im Juni, nach einem halben Jahr, würde ich nun einen neuen Freistellungsauftrag für 600 Euro erteilen.
Heißt das nun, dass für die 4 Monate zwischen Januar und Juni, in welchen der Freibetrag nicht ausreichend hoch war, Steuern gezahlt werden müssen?
Hi,
Heißt das nun, dass für die 4 Monate zwischen Januar und Juni,
in welchen der Freibetrag nicht ausreichend hoch war, Steuern
gezahlt werden müssen?
Ja das würde es heißen! Würde aber mal mit Ihrer Bank reden, da in der Regel Zast und Soli erst zum Ende des Jahres von der Bank ans Finanzamt weitergeleitet wird. Vielleicht klappts dann ja doch noch rückwirkend.
Ja das würde es heißen! Würde aber mal mit Ihrer Bank reden,
da in der Regel Zast und Soli erst zum Ende des Jahres von der
Bank ans Finanzamt weitergeleitet wird. Vielleicht klappts
dann ja doch noch rückwirkend.
Es war nur eine grundsätzliche Frage, dh. bei meinen Zinsen war der Freibetrag hoch genug. Aber ich möchte in Zukunft keine Fehler machen.
Heißt das aber auch, wenn man nochmals mein Beispiel nimmt, dass ich keine Steuern zahlen muss, wenn in 6 Monaten des Jahres 300 Euro Zinsen mache, dann aber keine mehr (weil kein Guthaben mehr auf dem Konto ist), wenn ich für die zweite Jahreshälfte den Freistellungsauftrag, der zu Jahresbeginn für mindestens 300 Euro erteilt wurde, auf 1 Euro absenke?
Es war nur eine grundsätzliche Frage, dh. bei meinen Zinsen
war der Freibetrag hoch genug. Aber ich möchte in Zukunft
keine Fehler machen.
Heißt das aber auch, wenn man nochmals mein Beispiel nimmt,
dass ich keine Steuern zahlen muss, wenn in 6 Monaten des
Jahres 300 Euro Zinsen mache, dann aber keine mehr (weil kein
Guthaben mehr auf dem Konto ist), wenn ich für die zweite
Jahreshälfte den Freistellungsauftrag, der zu Jahresbeginn für
mindestens 300 Euro erteilt wurde, auf 1 Euro absenke?
Hallo Walter,
du benötigst den Freistellungsauftrag immer dann, wenn die Zinsen fließen.
Bei deinem ersten Beispiel ist das so: Hast du einen FSA in Höhe von 100 EUR, und bekommst jeden Monat 50 EUR Zinsen, wird dir im Januar und Februar keine Steuer abgezogen. Kommt jetzt aber der März, wird dir Steuern abgezogen, weil ja dein FSA überschritten wird. Würdest du vor Ausschüttung des Märzzinses den FSA auf 150 EUR hochsetzen, würde dir auch hier keine Steuer abgezogen werden.
So, und nun zu deinem zweiten Beispiel: Theoretisch kannst du das so machen. Da in der 2. Hälfte keine Zinsen mehr fließen, brauchst du da auch keinen FSA. Aber sinnvoll ist das nicht, ständig den Betrag zu ändern. Da du im Jahr sowieso nur 801 EUR (bzw. 1602 EUR bei Verheirateten) freistellen kannst, ist doch es viel einfacher, so vorzugehen: erkundige dich bei deiner Bank, wieviel Zins im Jahr anfällt, den Betrag lässt du dann freistellen. Das machst du überall, wo du Geld angelegt hast. Hintergrund ist der, dass der FSA, der schon „verbraucht“ wurde, nicht mehr verwendet werden kann. Deshalb macht es nur Sinn, den FSA zu löschen, wenn wirklich keine Zinsen bei dieser Bank mehr zu erwarten sind.
Wenn du dir viel Aufwand und den netten Bankmitarbeitern Nerven sparen möchtest, dann lass diese Hin- und Heränderei.
Im Prinzip ist das eh so, dass am Jahresende geschaut wird, was du an Zinserträgen hattest. Liegen diese Erträge unter 801 (1602) EUR, dann bekommst du evtl. zu viel gezahlte Steuern (z.B. weil der FSA bei einer Bank nicht ausreichend war) über die Einkommenssteuererklärung zurück.
Grüße
Deli