Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Hallo,

Nun die Frage: Wie sieht es eigentlich aus, kann ich jetzt
pauschal mal wieder 200 Euro Freistellungsauftrag angeben,
solange ich die 801 Euro tatsächlich eh’ nicht ausschöpfe (so
vermögend bin ich leider nicht)?

hm, mal überlegen…Bleiben Zinserträge im Rahmen eines erteilten Freistellungsauftrages wird von den Kreditinstituten keine Steuer abgeführt. Wie wahrscheinlich ist es also, daß man Freistellungsaufträge in beliebiger Höhe verteilen darf…?

Oder wird da irgendwann wer
mißtraurisch wenn ich Freistellungsaufträge bei mehreren
Kreditinstituten von beispielsweise 1600 Euro laufen habe,
obwohl ich diesen Betrag tatsächlich garantiert nicht in
Anspruch nehme?

Tjoa, die Höhe der freigestellten Beträge wird nicht mehr gemeldet sondern nur noch die Einkünfte, die nicht versteuert wurden (§ 45d Nr. 3 EStG).

Gruß
Christian