Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Hallo zusammen,

Ich hab dies bei meiner Bank unterschrieben, aber:

Was bedeutet das denn jetzt überhaupt? Wozu ist das gut? Ab wann ist man freigestellt und wann nicht?

im Vertrag steht irgendwo (was ich überhaupt nicht verstehe (warum wird man denn auch nicht aufgeklärt und für unmündig gehalten? Ich liebe Immanuel Kant für diesen Spruch mittlerweile)).

"Hiermit erteile ich Ihnen den Auftrag, meine bei ihrem Institut anfallenden Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsssteuer beim Bundeszentralal- amt für Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar:

X bis zu einem Betrag von 100Euro.
X so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten. […]"

Was für ein Steuerabzug wird hier gemeint und welche Zinseinnahmen? Ist der Freistellungsauftrag abhängig vom Arbeitseinkommen oder Bafögeinkommen? Was heisst bis zu einem Betrag bis zu 100€ ? Was bedeutet das alles?

Liebe Grüße

Hallo,

für Dein weiteres Leben solltest Du Dir erst einmal grundsätzlich eines zu Herzen nehmen:

Unterschreibe NIE etwas, das Du nicht verstehst. Im Grunde genommen hättest Du diese Fragen auch Deinem Bankberater stellen können.

Zinsen und Dividenden und sonstige Erträge unterliegen der Abgeltunsgsteuer. Diese beträgt 25%, dazu kommt dann noch der Soli und ggfs. die Kirchensteuer. Abgeltungssteuer und Soli (und auf Antrag auch die Kirchensteuer) werden von Deiner Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Durch den Freistellungsauftrag werden Deine Erträge steuerfrei ausbezahlt. Der Freibetrag beträgt hierbei 801 Euro für Singles und das doppelte für Verheiratete.

Diesen Freibetrag kannst Du auch auf mehrere Konten aufteilen.

Gruß

Willi

Danke schonmal erstmal.

Durch den Freistellungsauftrag werden Deine Erträge steuerfrei ausbezahlt. Der Freibetrag beträgt hierbei 801 Euro für Singles und das doppelte für Verheiratete.

Was bedeutet hier genau Freibetrag? Bedeutet das, wenn ich mehr als 801 Euro auf dem Konto habe, dass ich dann nicht mehr freigestellt bin?

Oder bedeutet es, das, wenn ich monatlich mehr als 801 Euro verdiene, dass ich dann nicht mehr freigestellt bin?

(wobei ich glaube das hat bei mir keine Relevanz, weil da kein X gemacht wurde bei "bis zur Höhe des für mich geltenden Sparer-Freibetrags und Werbungskoten-Pauschbetrages von insgesamt „801€“.

Soweit ich das jetzt verstanden habe, bedeutet das für mich mit den „bis zu 100 Euro“ das ich mit dem Konto keinen monatlichen Kapitalertragsgewinn von über 100 Euro machen darf, sofern von dem Freistellungsauftrag gebrauch gemacht wird, ist das richtig? Gewinne über 100€ fallen nicht mehr unter der Freistellung von diesen Steuern.

Hallo,

der Vorposter hat das doch ganz gut beschrieben, es geht bei den Freibeträgen um die Zinserträge, nicht um die Guthaben.

Grüße

Uwe

Vielleicht etwas klarer:

Jeder Mensch darf in Deutschland 801 € im Jahr an Zinsen erhalten ohne dass Steuer dafür anfällt. Banken sind verpflichtet wenn sie Zinsen an Ihre Kunden auszahlen eine Steuer davon einzubehalten und an das Finanzamt zu zahlen (Nennt sich seit 2009 Abgeltungssteuer). Mit dem Freistellungsauftrag teilt man der Bank mit, dass man den Freibetrag (heißt ab 2009 Sparerpauschbetrag) bei Ihr geltend macht, und die Bank zieht dann für diesen Teil keine Steuer ab, man bekommt die vollen Zinsen ausbezahlt.

Das soll vermeiden, dass die Banken immer fröhlich abziehen und der Bürger sich dann die Steuer die seinen Freibetrag betrifft irgendwo wieder umständlich erstatten lassen muss.

Gruß

Jörg

jährlicher Freibetrag von € 801,-
Hallo,

Durch den Freistellungsauftrag werden Deine Erträge steuerfrei ausbezahlt. Der Freibetrag beträgt hierbei 801 Euro für Singles und das doppelte für Verheiratete.

Was bedeutet hier genau Freibetrag? Bedeutet das, wenn ich
mehr als 801 Euro auf dem Konto habe, dass ich dann nicht mehr
freigestellt bin?

es hat nichts mit dem Kontostand zu tun.

Oder bedeutet es, das, wenn ich monatlich mehr als 801 Euro
verdiene, dass ich dann nicht mehr freigestellt bin?

Es hat nichts mit Deinem Verdienst zu tun.

Soweit ich das jetzt verstanden habe, bedeutet das für mich
mit den „bis zu 100 Euro“ das ich mit dem Konto keinen
monatlichen Kapitalertragsgewinn von über 100 Euro machen
darf, sofern von dem Freistellungsauftrag gebrauch gemacht
wird, ist das richtig? Gewinne über 100€ fallen nicht mehr
unter der Freistellung von diesen Steuern.

Es ist ein jährlicher Freibetrag von € 801 pro Person auf Kapitaleinkünfte.

Im vorliegenden Fall werden bei dieser Bank bis zur Höhe von € 100,- keine Abzüge auf die z.B. Zinseinkünfte vorgenommen.
Sind die Zinseinkünfte höher als € 100,-, werden vom übersteigenden Betrag Abzüge einbehalten oder man erhöht den Freistellungsauftrag bei dieser Bank.

Die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken, bei denen man Kunde ist, darf € 801,- nicht übersteigen.

Gruß Gudrun

Hallo,

der Vorposter hat das doch ganz gut beschrieben,

Das Nachfrage-Posting beweist das Gegenteil von „ganz gut“.

Gruß Gudrun

Hallo,

der Vorposter hat das doch ganz gut beschrieben,

Das Nachfrage-Posting beweist das Gegenteil von „ganz gut“.

Das Nachfrageposting beweist nicht unbedingt das Gegenteil von „ganz gut“, sondern gibt eher den Beweis von „null Ahnung“ und sich auch keine Mühe machen wollen. :wink:

Hallo,

der Vorposter hat das doch ganz gut beschrieben,

Das Nachfrage-Posting beweist das Gegenteil von „ganz gut“.

Das Nachfrageposting beweist nicht unbedingt das Gegenteil von
„ganz gut“, sondern gibt eher den Beweis von „null Ahnung“ und
sich auch keine Mühe machen wollen. :wink:

„Null Ahnung“ ging doch schon aus dem Ausgangsposting hervor.
Das fehlende Wort „jährlich“ hat dann noch zusätzlich für Verwirrung gesorgt.

Auch Dir einen

Gruß Gudrun

„Null Ahnung“ ging doch schon aus dem Ausgangsposting hervor.
Das fehlende Wort „jährlich“ hat dann noch zusätzlich für
Verwirrung gesorgt.

Stimmt, das „jährlich“ hat gefehlt. Wobei ich auch davon ausgehe, dass dieser Zusatz auch nichts genützt hätte. :wink:

Trotzdem danke für die Ergänzung.

Ciao

Willi