Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Hallo!

Ein kurze Verständnisfrage: 801€ steuerfrei aus kapitalerträgen bei entsprechendem vorhandenen Freistellungsauftrag - soweit okay. Doch nun meine Frage:

Angenommen ich kaufe 100 Aktien je 20€ eines unternehmens. Diese verlieren an Wert sagen wir auf 15€ und ich veräußere sie dementsprechend 2 Jahre später. Muss ich auf diese Aktienauszahlung Steuern zahlen? Oder greift der FA nur bei Kapitalerträge. Sprich er erfasst nur die tatsächliche positive Wertveränderung zum Einstiegswert ?

Wäre einer Antwort dankbar ! Danke :wink:

Sprich er erfasst nur die tatsächliche
positive Wertveränderung zum Einstiegswert ?

Ja. Eben deinen Gewinn.

hallo,
der FA erfasst keine Börsengewinne. Diese unterliegen seit 1.1.09
der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25% plus soli plus evtl.
Kirchensteuer!
Gruß W.

der FA erfasst keine Börsengewinne.

Das ist falsch.

Diese unterliegen seit 1.1.09
der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25% plus soli plus evtl.
Kirchensteuer!

Das ist dann richtig, wenn kein Sparerpauschbetrag beantragt wurde oder dieser schon aufgebraucht ist.

hallo,
die Bank kann Börsengewinne nicht im Rahmen des FA freistellen,
dies geht nur über die Steuererklärung Anlage Kap.
gruß W.

die Bank kann Börsengewinne nicht im Rahmen des FA
freistellen,
dies geht nur über die Steuererklärung Anlage Kap.

Dann solltest du mal mit den deutschen Kreditinstituten sprechen, die verrechnen nämlich alle die Kursgewinne mit dem Freibetrag, vermutlich weil sie das EStG verstanden haben.

woher soll die Bank meine Kursgewinne kennen, wenn ich eine Aktie z.B.
10 Jahre im Depot hatte?
Bei einem Depotwechsel schon gar nicht!

woher soll die Bank meine Kursgewinne kennen, wenn ich eine
Aktie z.B. 10 Jahre im Depot hatte?

Bei 10 Jahren ist das Altbestand und der Kursgewinn damit steuerfrei. Beim Kauf ab 2009 sind die steuerlichen Anschaffungsdaten zu speichern, damit bei Veräußerung der Gewinn richtig ermittelt werden kann.

Bei einem Depotwechsel schon gar nicht!

Siehe § 43a II 3 EStG.