Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Hallo,

erlischt ein Freistellungsauftrag bei Beendigung der Geschäftsbeziehung (z.B. Vertragsablauf und Auszahlung des Kapitals) automatisch oder muß der Auftrag ab dem Folgejahr auf Null gestellt werden?

Vielen Dank

Werner

Hallo,

die Banken gehen durchaus unterschiedlich vor. Und wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt, heißt das ja auch nicht unbedingt, daß wirklich gerade Geld angelegt ist. Will damit sagen, dass der Auftrag nicht an ein Konto gebunden ist.
Deshalb: Entweder bei der konkreten Bank nachfragen, ob sie ihn gelöscht hat oder Freistellungsauftrag selber auf Null stellen.

Gruß, Hemba