Hallo!
Gemeinsam mit meinem Bruder bin ich Inhaberin eines Kontos/Depots. Stimmt es, dass es uns nicht möglich ist, für dieses einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Warum?
Danke für Eure Hilfe
Daisy
Hallo!
Gemeinsam mit meinem Bruder bin ich Inhaberin eines Kontos/Depots. Stimmt es, dass es uns nicht möglich ist, für dieses einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Warum?
Danke für Eure Hilfe
Daisy
Das ist richtig.
Weil Ihr nicht zusammen veranlagt werdet.
Gruss Ivo
Hallo!
Das heißt dann, ich muss gezahlte Steuern im Rahmen meiner Steuererklärung geltend machen? Super 
Danke trotzdem
Daisy
Ja, moment: Das musst du sowieso! Und wenn du die gezahlten Steuern wiederhaben willst, solltest du es auch tun!
Hast du keinen Freitstellungsauftrag für ein Konto, wir eine ZinsABSCHLAGsteuer an das Finanzamt fällig. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um einen ABSCHLAG, die tatsächlich zu zahlenden Steuern auf deine Zinsen ergeben sich aus deinem persönlichen Steuersatz.
Ist der niedriger als bei der Abschlagsteuer, gibt’s Geld zurück, ist er höher, hagelt’s ne Nachzahlung.
Liegst du mit den Gesamtsteuern unter den Freibeträgen, dürfte es meiner MEinung nach den kompletten Abschlag zurück geben - aber: Ich bin kein Steuerexperte! Dies ist lediglich meine Einschätzung und Glaube.
Frank Wilke
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Hi!
Ich muss sowieso eine Steuererklärung machen. Diese ist leider so kompliziert, dass ich das selbst nicht kann. Kostet einen Haufen Geld (ca. 370 Euro) und jeder Euro, der durch einen höheren Aufwand entsteht, mehr tut mir da wieder weh …
Deswegen leicht frustrierte Grüße
Daisy
Tja … ehm… hättet Ihr daran nicht denken können, bevor Ihr ein gemeinsames Konto eröffnet?
Vermutlich habe ich einfach zu wenig Einblick in die Gründe, die dazu führten, daher bitte ich um Entschuldigung, falls ich damit unsachlich geantwortet haben sollte.
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
jeder Euro, der durch einen
höheren Aufwand entsteht, mehr tut mir da wieder weh …
Hallo,
es ergibt sich bei gemeinsamen Konten ein weiteres Problem, nämlich
die Aufteilung der Kapitaleinkünfte und auch der einbehaltenen
Steuern auf die Beteiligten (GbR-Gesellschafter).
Dafür muss korrekterweise eine zusätzliche Erklärung zur „gesonderten
und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen“ erstellt
werden, in der die Aufteilung erfolgt.
Fragen dazu können dir sicher im Forum Steuern beantwortet werden -
dazu ganz wichtig FAQ:1129 beachten.
Gruß,
Kathi
Kannst ja nix dafür …
Hi nochmal,
Tja … ehm… hättet Ihr daran nicht denken können, bevor
Ihr ein gemeinsames Konto eröffnet?
Vermutlich habe ich einfach zu wenig Einblick in die Gründe,
die dazu führten, daher bitte ich um Entschuldigung, falls ich
damit unsachlich geantwortet haben sollte.
Es ist, wie es ist und momentan nicht zu ändern (geerbtes Depot mit Aktien etc. die zu verkaufen sich aktuell nicht lohnt).
Du musst Dich doch nicht entschuldigen! Ich entschuldige mich, falls bei Dir etwas falsch angekommen sein sollte …
Danke!
Daisy
Hallo Daisy,
der Gesetzgeber hat Freistellungsaufträge für Gemeinschaftskonten nur für zusammenveranlagte Eheleute zugelassen.
Einfache Lösung:
Da es sich um ein Depot mit Wertpapieren handelt, hindert euch keiner daran, daß jeder ein Depot auf seinen Namen eröffnet.
Anschließend werden die Wertpapiere im Verhältnis der Erbanteile vom gemeinsamen Depot in die Einzeldepots übertragen. WP-Verkäufe sind dazu nicht nötig.
Ist der Erbanteil z.B. je 1/2, können die WP in diesem Verhältnis aufgeteilt werden.
50 Stück Aktien werden zu zwei mal 25, 10.000 Euro Renten zu zwei mal 5.000.
Die Depotübertragung könnte Gebühren kosten, aber wenn die Kosten für die Steuererklärung so hoch sind, dürfte sich das dennoch lohnen.
Gruß
Jürgen
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