Freistellungsauftrag per Fax

Eine Bank weigert sich, den per Fax übermittelten Freistellungsauftrag als rechtswirksam anzuerkennen, sondern verlangt „Originalzusendung“ - die einzige Bank, die mir bekannt ist.

Frage: Darf die Bank das zu meinen Lasten, oder ist sie rechtlich verpflichtet, eine Fax-Übermittlung anzuerkennen, zumal Steuerbehörden den Faxversand ausdrücklich als rechtlich zulässig bezeichnen.

Hallo,

ich weiss zwar nicht, wo das steht, dass die Steuerbehörden das als zulässig bezeichnen, aber darauf kommts auch garnicht an.

Fax ist zwar weit verbreitet und auch zwischen Kunde und Bank gibts da einige Dinge, die so laufen können. Man darf aber nicht vergessen, dass Fax ein erhebliches (Ver-)Fälschungsrisiko beinhaltet. Alles, was per Fax mit einer Unterschrift ankommt, kann im Ernstfall auch „zusammenkopiert“ sein. Daher verlangen Banken oft das Original, weil sie es meistens die sind, die haften.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ihre Antwort trifft nicht den Punkt.
Ich weiß nicht, wieviel Sie mit Banken zu tun haben.
Die Finanzbehörden haben Fax-Übermittlungen bei Freistellungsaufträgen generell als zulässig anerkannt, das können Sie auch im Internet nachlesen. Alle mir sonst bekannten Banken verfahren in der Praxis entsprechend (sogar Online geht das oft).
Nach Ihrer Argumentation sind diese Banken also allesamt leichtsinnig? Man sollte
wegen solcher Formalitäten doch wohl die Kirche im Dorf lassen.

Gruß
etna

[MOD]: Vollzitat gelöscht

Hallo,

Nach Ihrer Argumentation sind diese Banken also allesamt
leichtsinnig?

so ist es. Normalerweise ist für die Wirksamkeit von Faxaufträgen eine sog. Faxvereinbarung notwendig, in der Kunde das Kreditinstitut von Schäden freistellt, die durch mißbräuchliche Verwendung oder fehlerhafter Übermittlung entstehen.

Man sollte
wegen solcher Formalitäten doch wohl die Kirche im Dorf
lassen.

Solche „Formalitäten“ können schnell größere Beträge kosten bzw. im Fall mit dem Freistellungsauftrag zu Ärger mit dem Finanzamt führen.

Gruß
Christian

Ihre Antwort trifft nicht den Punkt.

Aha.

Ich weiß nicht, wieviel Sie mit Banken zu tun haben.

Sehr viel (siehe ViKa)

Die Finanzbehörden haben Fax-Übermittlungen bei
Freistellungsaufträgen generell als zulässig anerkannt, das
können Sie auch im Internet nachlesen. Alle mir sonst
bekannten Banken verfahren in der Praxis entsprechend (sogar
Online geht das oft).

Wenn Sie das so genau wissen, sollten Sie das der Bank vorlegen, die sich sperrt und hier mal erzählen, was draus geworden ist.

Nach Ihrer Argumentation sind diese Banken also allesamt
leichtsinnig?

Das ist eine Abwägung zwischen Kundenorientierung (=zulassen) und Risikobetrachtung (=ablehnen). Möglicherweise haben die Banken, die das ablehnen, da Schäden bezahlen müssen und man hat es daher eingestellt. Auch bei Juristen in Banken gilt übrigens der Grundsatz „zwei Juristen, drei Meinungen“ und ich füge hinzu: mindestens.

Man sollte wegen solcher Formalitäten doch wohl die Kirche im Dorf
lassen.

Das ist keine Formalität. Abgeshen davon ist ein Online-Freistellungsauftrag von der Authorisierung weit sicherer als ein Fax.

Gruss Hans-Jürgen
***

Sorry, mit juristischer Erbsenzählerei läßt sich, wie üblich, alles und nichts in Frage stellen. Und allen namhaften anderen Banken per se Leichtfertigkeit in dieser spez. Sache zu unterstellen, erscheint mir etwas anmaßend.

Bei der Bank, die sich hier sperrt, ist noch folgendes wesentlich:
Ein früherer, auch per Fax geschickter Freistell.-Auftrag, wurde nicht beanstandet!
Auch in den Geschäftsbedingungen steht nichts davon, daß Fax-Aufträge nicht gelten.
Ein Normalkunde kann m.E. folglich verbindlich davon ausgehen, daß auch Fax-Aufträge anerkannt werden. Andernfalls wären klare gegenteilige Informationen vor einer Kontoeröffnung doch wohl Pflicht gewesen, bzw. man hätte bei Fax-Auftrag umgehend reagieren müssen.

Sorry, mit juristischer Erbsenzählerei läßt sich, wie
üblich, alles und nichts in Frage stellen.

Warum schreibst Du einfach nicht zur Frage dazu, welche Antworten Du hören willst? Das erspart allen Beteiligten Arbeit und Zeit.

Und allen
namhaften anderen Banken per se Leichtfertigkeit in dieser
spez. Sache zu unterstellen, erscheint mir etwas anmaßend.

Na dann…

Bei der Bank, die sich hier sperrt, ist noch folgendes
wesentlich:
Ein früherer, auch per Fax geschickter Freistell.-Auftrag,
wurde nicht beanstandet!
Auch in den Geschäftsbedingungen steht nichts davon, daß
Fax-Aufträge nicht gelten.
Ein Normalkunde kann m.E. folglich verbindlich davon ausgehen,
daß auch Fax-Aufträge anerkannt werden.

Nein, kann er nicht. Nur, weil man vielleicht mal aus Nettigkeit was gemacht hat, entsteht dadurch kein Gewohnheitsrecht. Im übrigen wäre ja denkbar, daß es in der Zwischenzeit unerfreuliche Vorgänge gegeben hat, so daß man sich dazu entschieden hat, Faxaufträge nicht mehr anzunehmen.

Andernfalls wären
klare gegenteilige Informationen vor einer Kontoeröffnung doch
wohl Pflicht gewesen, bzw. man hätte bei Fax-Auftrag umgehend
reagieren müssen.

Na dann…

C.

Sorry, mit juristischer Erbsenzählerei läßt sich, wie
üblich, alles und nichts in Frage stellen.

Also gut du hast recht… und jetzt? Hilft dir das irgendwie weiter?
Fakt ist dass es die Bank nicht akzeptiert und es keine Grundlage dazu gibt sie zu zwingen.

Und allen
namhaften anderen Banken per se Leichtfertigkeit in dieser
spez. Sache zu unterstellen, erscheint mir etwas anmaßend.

So what… ändert das was dran dass es die eine Bank nicht tut?

Bei der Bank, die sich hier sperrt, ist noch folgendes
wesentlich:
Ein früherer, auch per Fax geschickter Freistell.-Auftrag,
wurde nicht beanstandet!

Neue Richtlinien? Neue Weisungen? Neunterpetation der Rechtslage afgrund von eingetretenem Schadenfall? Warum auch immer? Damals vielleicht kulantertes Vorgehen?

Auch in den Geschäftsbedingungen steht nichts davon, daß
Fax-Aufträge nicht gelten.

Es steht aber auch nicht drin dass Aufträge per Fax gelten.

Ein Normalkunde kann m.E. folglich verbindlich davon ausgehen,
daß auch Fax-Aufträge anerkannt werden.

So so… na wenn eh nur dein Erachten zählt… was fragst du dann?

Andernfalls wären
klare gegenteilige Informationen vor einer Kontoeröffnung doch
wohl Pflicht gewesen

Na klar… da wird jeder Eventualfall besprochen…

, bzw. man hätte bei Fax-Auftrag umgehend
reagieren müssen.

blag blah blubb… ascheinend nicht. Und wenn du es anders siehst, dann verklage sie doch.

Gruss Ivo