Sorry, mit juristischer Erbsenzählerei läßt sich, wie
üblich, alles und nichts in Frage stellen.
Also gut du hast recht… und jetzt? Hilft dir das irgendwie weiter?
Fakt ist dass es die Bank nicht akzeptiert und es keine Grundlage dazu gibt sie zu zwingen.
Und allen
namhaften anderen Banken per se Leichtfertigkeit in dieser
spez. Sache zu unterstellen, erscheint mir etwas anmaßend.
So what… ändert das was dran dass es die eine Bank nicht tut?
Bei der Bank, die sich hier sperrt, ist noch folgendes
wesentlich:
Ein früherer, auch per Fax geschickter Freistell.-Auftrag,
wurde nicht beanstandet!
Neue Richtlinien? Neue Weisungen? Neunterpetation der Rechtslage afgrund von eingetretenem Schadenfall? Warum auch immer? Damals vielleicht kulantertes Vorgehen?
Auch in den Geschäftsbedingungen steht nichts davon, daß
Fax-Aufträge nicht gelten.
Es steht aber auch nicht drin dass Aufträge per Fax gelten.
Ein Normalkunde kann m.E. folglich verbindlich davon ausgehen,
daß auch Fax-Aufträge anerkannt werden.
So so… na wenn eh nur dein Erachten zählt… was fragst du dann?
Andernfalls wären
klare gegenteilige Informationen vor einer Kontoeröffnung doch
wohl Pflicht gewesen
Na klar… da wird jeder Eventualfall besprochen…
, bzw. man hätte bei Fax-Auftrag umgehend
reagieren müssen.
blag blah blubb… ascheinend nicht. Und wenn du es anders siehst, dann verklage sie doch.
Gruss Ivo