Da haben zwei geheiratet.
Beide verdienen ungefähr gleich viel.
Sollten also wohl Steuerklasse 4/4 nehmen.
Der eine Ehepartner hat aber schon viel mehr
gespart als der andere. Nu können die ja zusammen
Freistellungsaufträge über 1602 verteilen.
Es heisst nun immer:
" Eheleute müssen bei jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, wenn sie gemeinsam steuerlich veranlagt sind. "
Heisst das „gemeinsam steuerlich veranlagt“, daß die dann automatisch Steuerklasse 3/5 wählen müssen? Oder können die die Freistellungssumme schön optimal verteilen (sagen wir z.B. die eine Person 200 Euro die andere 1402 Euro) die Steuererklärungen aber sonst mit 4/4 und getrennt abgeben?
Heisst das „gemeinsam steuerlich veranlagt“, daß die dann
automatisch Steuerklasse 3/5 wählen müssen? Oder können die
die Freistellungssumme schön optimal verteilen (sagen wir z.B.
die eine Person 200 Euro die andere 1402 Euro) die
Steuererklärungen aber sonst mit 4/4 und getrennt abgeben?
=> die Steuerklassen sind nur für den Abzug der Lohnsteuer beim Gehalt gedacht und haben mit den Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden…) nix zu tun.
=> die Verteilung des Freibetrags bei Kapitaleinkünften verteilt man nicht personenabhängig, sondern „kapitalabhängig“. Sprich, bei dem Geldinstitut, wo die meisten Zinsen, Dividenden… erzielt werden, da packt man den größten Batzen der Freistellungssumme hin, um zu vermeiden, dass Kapitalertragsteuer bzw. zukünftig die Abgeltungssteuer direkt von den Banken einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.
=> einbehaltene Lohn- und Kapitalertragsteuer können im Rahmen der Einkommensteuererklärung angerechnet werden
=> ein Ehepaar kann zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung bei der Einkommensteuer wählen, was widerum nix mit den Steuerklassen oder der Freistellungssume zu tun hat.
Schöne Grüße
e