Freistellungsauftrag und mehrere Konten

Hallo,

von den beiden Banken, die ich eben angerufen habe, bekam ich zwei unterschiedliche Auskünfte. Aber vielleicht wißt Ihr ja näheres:

Angenommen, die Ehefrau hat seit längerem bei der Bank ein Konto mit Freistellungsauftrag. Der Ehemann möchte bei der gleichen Bank auch ein eigenes Konto eröffnen. Muß er jetzt einen eigenen FSA abgeben, oder könnte er sich auf den seiner Frau (den er ja als Ehemann mit unterschreiben mußte) dranhängen (natürlich unter Anpassung der Summe)?

Ist das bei allen Banken gleich, oder wird das unterschiedlich gehandhabt? Es geht also nicht darum, daß die Summen nicht überschritten werden dürfen, sondern ob jedes Konto immer einen eigenen FSA braucht, egal wem es gehört.

Danke und Gruß
Marlene

Hallo Marlene,

grundsäzlich muß nach § 44a EStG (i.V.m. § 44 Abs. 1 EStG) der unbeschränkt einkommenstuerpflichtige Gläubiger (also jeder getrennt) für seine Konten einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Unterschreiben mußjedoch auch bei den getrennten FSA auch immer der Ehegatte, obwohl er mit dem Konto nichts zu tun hat (…hängt mit unseren Überprüfungsmethoden zusammen :wink:).
Hier noch einkleiner Auszug aus den Erläuterungen, die eigentlich den meisten Freistellungsaufträgen beiliegen müßten bzw. auf der Rückseite abgedruckt sind:

Freistellungsaufträge müssen von den Kontoinhabern bzw. den gesetzlichen oder amtlich bestellten Vertretern unterschrieben
werden.
Ehegatten können den Freistellungsauftrag unabhängig von der Höhe nur gemeinsam erteilen. Dies gilt auch für Einzelkonten
von Eheleuten.
Gemeinschaftskonten können nur freigestellt werden, wenn es sich um Konten von zusammen veranlagten Ehegatten handelt.

Die meisten Banken erleichtern die Sache jedoch, indem Sie für alle bei Ihrer Bank geführten Konten (Giro, Depot, Einzeln- oder Zusammen) nur einen FSA verlangen. Dies vereinfacht für den Sparer wie für die Bank den Verwaltungsaufwand enorm. Ist jedoch nur eine Good-Will-Sache.
Gruß
Michael

Hallo Michael,

mir kam es auf den letzten Satz an, da war ich mir nicht sicher! Es müßte dann also auf einem neuen FSA ‚Änderung‘ angekreuzt werden und entsprechend ausgefüllt/aufgestockt werden.
Danke für die Info!!

Gruß Marlene

Die meisten Banken erleichtern die Sache jedoch, indem Sie für
alle bei Ihrer Bank geführten Konten (Giro, Depot, Einzeln-
oder Zusammen) nur einen FSA verlangen. Dies vereinfacht für
den Sparer wie für die Bank den Verwaltungsaufwand enorm. Ist
jedoch nur eine Good-Will-Sache.
Gruß
Michael