Freistellungsauftrag unterjährig ändern

Hallo,

wenn ich bei einem Institut einen Freistellungsauftrag über sagen wir 300,- EUR gestellt, bereits Zinsen in Höhe von 185,- EUR geflossen sind (im Mai und July) und im Kalenderjahr keine mehr fließen werden, kann ich dann diesen unterjährig auf 185,- EUR reduzieren, so dass ich die restlichen 115,- EUR noch zur Verfügung habe? Die Finanzverwaltungs GmbH (Bundesschatzbriefe) hat das jedenfalls so akzeptiert. Ist das rechtens?
Anmerkung: Hier handelt es sich um einen Fall vor Zeiten der Abgeltungssteuer.

Danke

Also ich würde jetzt warten bis Anfang Januar und dann die Steuererklärung einreichen anstatt kurz vor Jahresende noch etwas zu ändern.