Hallo,
wenn man bei einem Institut einen Freistellungsauftrag über sagen wir 300,- EUR gestellt hat, bereits Zinsen in Höhe von 200,- EUR geflossen sind und im Kalenderjahr keine mehr fließen werden, kann man dann diesen unterjährig auf 200,- EUR reduzieren, so dass die restlichen 100,- EUR für ein anderes Konto/Institut zur Verfügung stehen?
Mussten (bis 2008) die 51,- EUR Werbungskostenpauschale, die im Freistellungsauftrag bereits enthalten und ja auch vom Geldinstitut berückschtigt wurden (Summe Freistellungsauftrag daher 801,- EUR) explizit in Anlage KAP eingetragen werden?
Danke