Hallo,
wenn man bei einem Institut einen Freistellungsauftrag über sagen wir 300,- EUR gestellt hat, bereits Zinsen in Höhe von 200,- EUR geflossen sind und im Kalenderjahr keine mehr fließen werden, kann man dann diesen unterjährig auf 200,- EUR reduzieren, so dass die restlichen 100,- EUR für ein anderes Konto/Institut zur Verfügung stehen?
Mussten (bis 2008) die 51,- EUR Werbungskostenpauschale, die im Freistellungsauftrag bereits enthalten und ja auch vom Geldinstitut berückschtigt wurden (Summe Freistellungsauftrag daher 801,- EUR) explizit in Anlage KAP eingetragen werden?
Danke
Hallo,
wenn man bei einem Institut einen Freistellungsauftrag über
sagen wir 300,- EUR gestellt hat, bereits Zinsen in Höhe von
200,- EUR geflossen sind und im Kalenderjahr keine mehr
fließen werden, kann man dann diesen unterjährig auf 200,- EUR
reduzieren, so dass die restlichen 100,- EUR für ein anderes
Konto/Institut zur Verfügung stehen?
Ja, man kann nur nicht unter die Höhe der bereits geflossenen Zinsen reduzieren.
Mussten (bis 2008) die 51,- EUR Werbungskostenpauschale, die
im Freistellungsauftrag bereits enthalten und ja auch vom
Geldinstitut berückschtigt wurden (Summe Freistellungsauftrag
daher 801,- EUR) explizit in Anlage KAP eingetragen werden?
Nein, dass wurde, sofern keine tatsächlichen höheren Werbungskosten vorlagen, automatisch berücksichtigt.
Gruß,
Markus