Freistellungsauftrag vergessen

Was ist zu tun, wenn im Sommer ein Tagesgeldkonto eröffnet wurde, man bei einer anderen Bank den Freistellungsauftrag deshalb verringert hat, dann aber vergessen hat, der „neuen“ Bank den Freistellungsauftrag zu erteilen? Die Jahresbescheinigung von der neuen Bank weist natürlich jetzt Steuerabgaben aus - gibt es eine Möglichkeit die zurückzufordern? Falls ja, wie?

DANKE!

Hallo,

ja, die Möglichkeit besteht: über die Steuererklärung. Jahressteuerbescheinigungen der Banken (alle) einreichen mit der entsprechenden Anlage, die den Steuerformularen im allgemeinen beigefügt ist. Dort muß alles eingetragen werden. So sieht das Finanzamt, wenn man unter dem Freibetrag ist und zahlt mit dem Steuerbescheid auch diese Beträge zurück.

Tip für die Zukunft: Immer ein Verzeichnis führen über die verschiedenen Banken und die Freistellungsbeträge.

Gruß, Eva