Freistellungsauftrag während des Jahres ändern?

Hallo

läßt sich ein Freistellungsauftrag auch während eines laufenden Jahres ändern oder gelten die Daten jeweils ein volles Jahr?

Gruß
Günther

Hallo

läßt sich ein Freistellungsauftrag auch während eines
laufenden Jahres ändern oder gelten die Daten jeweils ein
volles Jahr?

Der Auftrag kann jederzeit geändert werden, gilt aber immer ab 1.1. des Jahres, in dem er erteilt wurde.
Gruß
Pontius

Hallo Pontius

danke für die klare Antwort

Gruß
Günther

Ja, das geht,allerdings ist zu beachten, dass er nicht auf einen Betrag unterhalb der eventuell schon im laufenden Jahr angefallenen Zinsen (auf die keine Steuer gezahlt wurde)gesenkt werden kann.
Gruß Pucky