Freistellungsauftrag während Jahres ändern?

Ich habe Cortal Consors einen Freistellungsauftrag für das Jahr 2011 erteilt. Hiervon habe ich jedoch 0 Euro verbaucht und werde dieses auch nicht mehr tun. Ich würde den Auftrag gerne auf eine andere Bank übertragen, auf der ich ihn benötigen würde.

CortalConsors bietet mir jedoch nur an den Auftrag zum 31.12.2011 zu schließen.

Kann ich den Freistellungsauftrag der anderen Bank jetzt erteilen, wenn ich CortalConsors beauftragt habe den Auftrag nächstmöglich (angeblich erst wirksam zum 31.12) zu schließen?

Nein, habe selber damit schlechte Erfahrung gemacht. Hatte vor vielen Jahren bei der einen Bank den Freistellungsauftrag geändert und die Summe bei einer anderen Bank freigestellt. Leider hatte die 1. Bank den Auftrag ohne mein Wissen erst zum Jahresende geändert. Steuerlich war das alles korrekt und ich habe alles vollständig in der Jahressteuererklärung angegeben. 4 Jahre nach dem Steuerbescheid meldete sich eine ganz andere STeuerbehörde mit der Androhung übler Dinge, weil ich den Freistellungsbetrag an zu viele Banken geschickt hätte und damit überschritten habe. Ich musste eine ganz neue Steuererklärung machen, die natürlich identisch mit der ersten war und alle Belege wieder herbeischaffen, was nicht einfach war. Es ging natürlich so aus wie auch der erste STeuerbescheid, aber ich hatte viel Arbeit und Ärger. Seitdem hebe ich meine Belege und Bescheinigungen und Formulare der Steuererklärung ewig auf.

Danke

Bedeutet, wenn ich dieses Jahr kein Geld bei Cortal Consors anlegen möchte, muss ich den Freistellungsauftrag „verfallen“ lassen?
Klingt irgendwie nicht befriedigend.

Ich habe hier nur meine Erfahrungen damit geschildert. Es verfällt ja sowieso nichts. Es wird nur erstmal die Kapitalertragssteuer abgezogen und wenn man in der Steuererklärung unter dem gesamten Freibetrag bleibt, bekommt man diese Kapitalertragssteuer usw. erstattet. Also wenn jetzt im August abgezogen, nächstes Jahr die Steuererklärung im Mai fertig ist, leiht man dem Staat das Geld solange.

Hallo,

da kenn ich mich nicht aus.

Grundsätzlich spielt der Freistellungsauftrag keine Rolle.
Sie können durch eine Jahressteuer-Erklärung 2011 die evtl. zu zahlende Abgeltungsteuer zurückholen.

Hallo,
ich weiß nicht, ob man den Freibetrag rückwirkend herabsetzen kann. Es geht nur für die Zukunft, aber m.A. nach auch unterjährig.
Ansonsten muss eine Steuererklärung eingereicht werden, wobei die Anlage KAP - für Kapitalerträge - auszufüllen ist. Hier an der richtigen Stelle ankreuzen, was man nun beantragen möchte. Das Finanzamt macht dann eine Günstigerprüfung und erstattet ggf. die Abgeltungssteuer.
Gruß

Man kann zu jeder Zeit seinen nicht verbrauchten Freistellungsbetrag auf eine andere Bank übertragen.