Freistellungsauftrag wofür?

Hallo,

für welche Erträge wirkt eigentlich ein Freistellungsauftrag (801/1602€)?

Konkret wofür gilt er bei Investmentfonds - Dividenden, Erträge, Verkaufsgewinne,…?
Und gilt das bei ausländischen Fonds genauso oder werden diese anders behandelt?

Gruß
Hans

Hallo,

dto.,

für welche Erträge wirkt eigentlich ein Freistellungsauftrag
(801/1602€)?

Es handelt sich hierbei um Zinserträge.

-,-

für welche Erträge wirkt eigentlich ein Freistellungsauftrag
(801/1602€)?

Es handelt sich hierbei um Zinserträge.

Für Dividenden und Kursgewinne gilt er nicht?

Hallo, doch, aber nicht für Zinserträge aus einem privat
gegebenen Darlehen. Gruß

aber nicht für Zinserträge aus einem privat
gegebenen Darlehen.

Wer würde denn in so einem Fall auch direkt Abgeltungsteuer auf die Zinsen abführen bzw. bei wem sollte man ein Freistellungsformular einreichen? Dem privaten Kreditnehmer oder sich selbst etwa?

Und was hat das mit der ursprünglichen Frage bezüglich Investmentfonds zu tun?

Meine Rückfrage war ohnehin rhetorischer Natur.

Das UP.lautet: für welche Erträge wirkt eigentlich der FreiStAuftr.?
Wenn also ein „Zinseinnehmer“ glaubt, weil die Beträge insgesamt im
Bereich von 801 bzw. 1.602 liegen, bräuchte er gar keine Einnahmen
in der Anlage KAP angeben, so kann er da falsch liegen; wenn der
private Darlehensnehmer die Schuldzinsen steuerlich geltend macht.
Dann hakt das FA. schon mal dahinter.
Ein kleines Plus: Hier anfallende WK fallen nicht unter die
Pauschale von 51 €