Hallo,
angenommen, jemand hatte seine Freistellungsaufträge nicht im Griff und hat im Jahr X höhere Zinseinkünfte gehabt, als der gesetzlich zulässe Freibetrag. Die Freistellungsaufträge waren jedoch aus div. privaten Gründen und einigen Bankwechseln nicht mehr aktuell und überstigen somit 1.602 EUR.
Nun fordert das Finanzamt auf, die Zinseinkünfte nachzureichen, da in der Steuererklärung keine Angaben gemacht wurden.
Was passiert, wenn die Zineinkünfte über dem gesetzl. zulässigen Höchstbetrag lagen?
Danke!