Freistellungsauftrag zu hoch - Kapitalerträge

Hallo,

angenommen, jemand hatte seine Freistellungsaufträge nicht im Griff und hat im Jahr X höhere Zinseinkünfte gehabt, als der gesetzlich zulässe Freibetrag. Die Freistellungsaufträge waren jedoch aus div. privaten Gründen und einigen Bankwechseln nicht mehr aktuell und überstigen somit 1.602 EUR.

Nun fordert das Finanzamt auf, die Zinseinkünfte nachzureichen, da in der Steuererklärung keine Angaben gemacht wurden.

Was passiert, wenn die Zineinkünfte über dem gesetzl. zulässigen Höchstbetrag lagen?

Danke!

dann muss nachversteuert werden!

Af jeden Fall SOFORT die Freistellungsaufträge richtigstellen!

E.

schon erledigt - Danke!

Aber was ist mit der Steuernachzahlung?

Da wird Ihnen das Finanzamt etwas zu schreiben und dann wird gezahlt.

Gruss

Barmer