In unserem Verein ist letztens folgendes Problem aufgetreten. Der Verein hat unerwarteter Weise mal eine Spende (02.07.2010) erhalten und beim Ausfüllen der Spendenbestätigung ist dann aufgefallen, dass der letzte Freistellungsbescheid (Gültigkeit ja 5Jahre) bereits vom 23.Juni 2005, und somit abgelaufen ist.
Jetzt meinte jemand jedoch, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins alle 3 Jahre überprüft wird und dann automatisch (sofern alles in Ordnung ist) ein neuer Freistellungsbescheid ergeht.
Frage: Ist dem wirklich so?
Angenommen es ist zwischenzeitlich kein neuer Freistellungsbescheid ergangen, die Gemeinnützigkeit wird neu beantragt und daraufhin gibt es dann einen neuen Bescheid. Gilt dieser dann auch rückwirkend? Oder darf dann trotzdem für die erhaltene Spende keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden?
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Rückwirkend meines Erachtens nicht! Allerdings ist es fragwürdig warum das FA (Finanzamt) selbst nicht die Gemeinnützigkeit überprüft hat, denn bei Wegfall des Steuerbegünstigt. Zweckes muss automatisch das GESAMTE Vereinsvermöge wieder einen anderen Verein mit steuerbegünstigen/gemeinnützigen Zwecken übertragen werden.
Fazit: Nachfrage beim Leiter des zuständ. FA einleiten! Termin ausmachen! Stellungsnahme schriftlich ggf. fordern.
MfG
Robert Fritzlar
Vorstandsvorsitzender
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V. www.cpo-team.de
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Zu stark im rechtlichen Bereich. Ich würde einen Steuerberater oder gleich das Finanzamt das den Freistellungsbescheid erlässt kontaktiern. In unserer Region sind die sehr kooperativ.
Viel Erfolg!
erhalten und beim Ausfüllen der Spendenbestätigung ist
dann
aufgefallen, dass der letzte Freistellungsbescheid
(Gültigkeit
ja 5Jahre) bereits vom 23.Juni 2005, und somit
abgelaufen ist.
Jetzt meinte jemand jedoch, dass die Gemeinnützigkeit
eines
Vereins alle 3 Jahre überprüft wird und dann
automatisch
(sofern alles in Ordnung ist) ein neuer
Freistellungsbescheid
ergeht.
Frage: Ist dem wirklich so?
Angenommen es ist zwischenzeitlich kein neuer
Freistellungsbescheid ergangen, die Gemeinnützigkeit
wird neu
beantragt und daraufhin gibt es dann einen neuen
Bescheid.
Gilt dieser dann auch rückwirkend? Oder darf dann
trotzdem für
die erhaltene Spende keine Zuwendungsbestätigung
ausgestellt
werden?
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Hallo Daphira,
Antwort. Nein, es ergeht kein Freistellungsbescheid
automatisch, es muß zwingend eine Steuererklärung
eingereicht werden. Da dem anscheinend nicht so ist,
seid Ihr steuerpflichtig und müßt sofort eine
Steuererklärung abgeben. Im übrigen gilt eine
Freistellung von der Steuer immer nur drei Jahre und
nicht fünf Jahre. Das gilt jedenfalls für unser
Bundesland. Also habt Ihr ein Problem, das Ihr umgehend
mit dem Finanzamt klären solltet, dabei könnt Ihr ja
auch das Problem mit der Spendenbescheinigung
besprechen. Ich habe allerdings keine große Hoffnung
für Euch, aber vielleicht geschehen noch Wuuunder.
Achim
Hallo Daphira,
in meiner Praxis war es bisher so,und ich kenne keine Änderung, dass der Bescheid so lange bestehen bleibt bis das Finanzamt den Verein auffordert, seine Bilanz
vorzulegen. Dies geschieht normalerweise ca. alle 5 Jahre. Also dürfte Eurer Bescheid noch Gültigkeit haben.
Aber ein Anruf beim Finanzamt kann dies klären.
Viel Erfolg
KUBO