Freistellungsbescheinigung

Ich erbringe auf selbstst. Basis Personaldienstleistung, d.h. ich stelle mich als Fahrer (Bedienpersonal) für Forst-u.Baumaschinen Auftraggebern zur Verfügung. Nun will ein Auftraggeber aus der Baubranche eine „Freistellungserklärung“ vom Finanzamt. Warum? Ich erbringe keine Baudienstleistung, sondern eine Personaldienstleistung als Fahrer ! Auch ist mein Gewerbe als Forstbetrieb und Fahrerservice gemeldet !
Kann mir jemand sagen ob ich dieser Forderung nachkommen muß! Wenn NEIN, wie begründet sich das ?

Hallo Obelixsteine,
es tut mir Leid aber von so einer Erklärung hab ich noch nichts gehört,Es gab so etwas vor jahren mal für geringfügig Beschäftigte, wurde dann aber mit Änderung der 400,00 Grenze überflüssig.
Tut mir Leid, daß ich hier nicht weiterhelfen kann.Würde mich aber auch interessieren, eas es damit auf sich hat.

Gruß Immomakler

lt. Auftraggeber könne er die MwSt im Rechnungsbetrag nicht auszahlen, wenn diese Freistellungserklärung/oder Bescheid vom Finanzamt nicht vorliegt. Mir ist das auch unverständlich !

Bitte Antworten der Kollegen erfragen/einsehen . nicht mein Gebiet. MfG