Freistellungsbescheinigung für Architektenleistung

Moin,

ich kann mich erinnern, dass bei Einführung der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen diskutiert wurde, ob Architekten, Statiker etc. auch eine Freistellungsbescheinigung benötigen, damit nicht der Bauherr 15% von der Honorarrechnung abziehen und an das FA überweisen muß.

Wie ist der aktuelle Stand? Googlen half mir nicht richtig weiter.

Gruß vom Wolf

Bauabzugssteuer
Hallo,

nein - Architekten- und Ingenieurleistungen fallen nicht unter die Bauabzugssteuer.

http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/1-bauabzugssteu…

Christian

Vielen Dank! (o.w.T.)