Moin,
ich kann mich erinnern, dass bei Einführung der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen diskutiert wurde, ob Architekten, Statiker etc. auch eine Freistellungsbescheinigung benötigen, damit nicht der Bauherr 15% von der Honorarrechnung abziehen und an das FA überweisen muß.
Wie ist der aktuelle Stand? Googlen half mir nicht richtig weiter.
Gruß vom Wolf